Unter Schirmherrschaft der
Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V.
Navigator-Medizin.de
   X   

[Krankheiten von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Medikamente von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Diagnostik & Laborwerte von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Therapieverfahren von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Gesundheitsthemen von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Symptome von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   
Suche

MMRV ist die Abkürzung für einen Kombi-Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen). Geläufig ist auch die MMR-Impfung, bei der dem die Windpockenkomponente fehlt. Alle Fragen zur Bedeutung und Risiken der Impfung beantwortet dieser Beitrag.

Grundlagen

Was ist der MMR-Impfstoff?

Mit dem MMR-Impfstoff wird gleichzeitig gegen die Viruserkrankungen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Der Lebendimpfstoff besteht aus einer Mischung der betreffenden Viren, deren krankmachende Eigenschaften (Virulenz) abgeschwächt wurden.

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt die zweimalige kombinierte MMR-Impfung spätestens bis zum Abschluss des 2. Lebensjahres. Dadurch ergibt sich ein über 99%iger Schutz gegen diese Infektionskrankheiten.

Die Empfehlungen der STIKO für alle Kinder lauten:

  • 1. Gabe des MMR-Impfstoffs im Alter von 11-14 Lebensmonaten
  • 2. Gabe des MMR-Impfstoffs im Alter von 15-23 Lebensmonaten

Anstelle des MMR-Kombinationsimpfstoffs kann auch der erweiterte MMR-Varizellen(MMRV)-Impfstoff verwendet werden. Seit 2004 empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Varizellen für alle Kinder möglichst frühzeitig im 2. Lebensjahr. Das Impfschema bleibt gleich. Wird mit dem Dreifachimpfstoff MMR geimpft, reicht für die separate Durchführung der Windpockenimpfung eine einzelne Dosis aus.

Erfahrungen seit den 70er Jahren

Der MMR-Dreifachimpfstoff wird bereits seit den 1970er Jahren eingesetzt. Mittlerweile wurden etwa 500 Millionen Dosen in über 60 Ländern verimpft. Wirksamkeit und die Langzeitwirkungen werden, wie bei allen Impfstoffen, kontinuierlich erforscht und die aktuellen Versionen den Ergebnissen angepasst.

Zweitimpfung nicht ignorieren

Während die Impfbereitschaft in Deutschland mit über 90% geimpften Kindern generell hoch ist, sorgen noch zu wenige Eltern für die zweite Impfung ihrer Kinder gegen Masern, Mumps und Röteln. Dabei ist sie nötig, um einen sicheren Impfschutz zu erreichen. Es handelt sich also nicht (lediglich) um eine Auffrischungsimpfung. Das Nachholen der 2. MMR-Impfung (bei Versäumnis) ist übrigens zu jedem Zeitpunkt möglich.

Fragen zum Impfstoff

Masern & Co: Ist der MMRV-Vierfachimpfstoff empfehlenswert?

Kombinationsimpfstoffe sollen dabei helfen, Aufwand und Risiken zu minimieren. Mit dem Dreichfachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) ist das geglückt, er wird seit Jahrzehnten mit Erfolg und hoher Akzeptanz eingesetzt. Beim Vierfachimpfstoff MMRV, der noch zusätzlich eine Impfkomponente gegen die Windpocken (Varizellen) enthält, sieht das offenbar ein bisschen anders aus.

Nach Expertenmeinung hat er sich nicht besonders bewährt. Stattdessen wird zu einer separaten Impfung gegen die Windpocken geraten, parallel zur MMR-Immunisierung, aber in den anderen Arm. Die Ständige Impfkommission differenziert hier und empfiehlt dieses Vorgehen seit 2012 für die erste Immunisierung im Alter von 11 bis 14 Monaten, um ein leicht erhöhtes Risiko für Fieberkrämpfe zu vermeiden. Die zweite Dosis im Alter von 15 bis 23 Monaten „kann“ mit dem Vierfachimpfstoff verabreicht werden, heißt es.

Zwei Piekse tun mehr weh als einer und um große Risiken geht es hier nicht. Lassen Sie sich dazu im Zweifelsfall vom Kinderarzt Ihres Vertrauens beraten. Noch wichtiger als die Frage, ob der Drei- oder Vierfachimpfstoff zum Einsatz kommt, ist, dass überhaupt regelgerecht geimpft wird.

Wann wird eine Passivimpfung gegen Windpocken durchgeführt?

Bei Schwangeren und Menschen mit einer Immunschwäche kann im Fall eines Kontakts zu einer an Windpocken erkrankten Person die Verabreichung von Antikörpern den Ausbruch der Krankheit unterdrücken oder zumindest abschwächen. Eine absolute Sicherheit bietet aber diese sogenannte passive Immunisierung (weil keine Viren gespritzt werden) nicht.

Woran kann man erkennen, dass die Routine-Impfungen gegen Mumps und Röteln erfolgreich waren?

Dank hoher Durchimpfungsraten in der Bevölkerung ist die Zahl der Erkrankungsfälle stark gesunken. Nun werden Impfgegner einwenden, dass es doch gar nicht so schlecht sei, diese Kinderkrankheiten durchzumachen. Dem halten die Impf-Befürworter entgegen, dass es vor allem um schwere bzw. komplizierte Verläufe dieser (in der Tat meist harmlos verlaufenden) Infektionskrankheiten geht.

Im Vergleich zu den Zeiten vor der Impf-Ära werden nun jährlich bis zu 1.000 Hirnhautentzündungen und Hodenentzündungen im Gefolge von Mumps sowie etwa 50 Röteln-Fehlbildungen beim Neugeborenen vermieden – und damit großes Leid der sonst Betroffenen.

Was ist besser: Kinderkrankheiten durchmachen oder impfen lassen?

Kinderkrankheiten durchzumachen ist besser als zu impfen – so lautet ein weit verbreiteter Irrtum. Es stimmt, die meisten Kinder überstehen Infektionskrankheiten wie die Masern auch ohne Impfung gut. Aber ein einziges Kind, dass wegen der Masern an einer Hirnhautentzündung stirbt, ist eines zu viel. Impfungen verhindern solche schweren Krankheitsverläufe und ihre mitunter tödlichen Folgen, während sie selbst in aller Regel nur vergleichsweise harmlose Nebenwirkungen und Komplikationen auslösen können.

Lassen Sie Ihr Kind so früh wie möglich impfen, da gerade kleine Kinder besonders gefährdet sind und der Immunschutz möglichst frühzeitig aufgebaut werden sollte – im Interesse Ihres Kindes und seiner kleinen und großen Mitbürger. Mit den modernen Impfstoffen kann gleich gegen mehrere Kinderkrankheiten auf einmal geimpft und damit Segensreiches bewirkt werden, wie die weltweite Ausrottung der gefürchteten Pockenkrankheit und das Zurückdrängen anderer infektiöser Menschheitsplagen eindrucksvoll gezeigt haben.

Impfen im Erwachsenenalter: wann ja, wann nein?

Soll man sich auch als Erwachsener gegen Kinderkrankheiten impfen lassen?

Ja. Kinderkrankheiten heißen so, weil die meisten Menschen sie schon im Kindesalter bekommen. Erwachsene können daran aber ebenfalls erkranken, und das zum Teil mit schwereren Verläufen als bei den Kleinen. Weshalb sollte man dieses Risiko eingehen – und dabei auch selbst zum Infektionsherd werden?

Für Schwangere kommt zum eigenen Risiko noch das des werdenden Kindes hinzu. Deshalb sollten Frauen mit Kinderwunsch unbedingt vor der Schwangerschaft ihren Impfpass kontrollieren und fehlende Impfungen nachholen lassen. Einige als „Kinderkrankheiten“ möglicherweise unterschätzte Infektionskrankheiten wie Röteln, Windpocken oder Mumps können während einer Schwangerschaft schwerwiegende Folgen für Mutter und Kind haben.

Welchen Erwachsenen wird die MMR-Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die Immunisierung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Das gilt insbesondere dann, wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

Masern-Impfung

Soll ich mein Kind vor Masern schützen – und wie?

Ein klares Ja – durch die frühzeitige und wiederholte Aktivimpfung mit abgeschwächten Erregern. Jahrzehntelang bewährte und erfolgreiche Impfstoffe stehen dafür beim Kinderarzt bereit.

Zwar ist es vollkommen legitim und richtig, nicht jeder medizinischen Empfehlung unhinterfragt Glauben zu schenken, auch wenn es sich um eine Impfung handelt. Aber gerade dann, wenn man das Für und Wider einer Masernimpfung abwägt, kann die Entscheidung eigentlich nur zu ihren Gunsten ausfallen. Denn die einfache Masernerkrankung ist zwar harmlos, komplizierte Verläufe enden jedoch mitunter tödlich oder hinterlassen bleibende (Gehirn-) Schäden. Deshalb begründet sich die nachdrückliche Impfempfehlung im Wesentlichen weder auf die grippeähnlichen Symptome noch auf den Masern-Ausschlag, sondern auf die seltenen, dafür aber sehr bedrohlichen Komplikationen.

In Skandinavien und den USA sind die Masern dank Impfung verschwunden

Dabei geht es nicht nur um den Schutz des eigenen Kindes, sondern auch um die soziale Verantwortung als Mitglied unserer Gesellschaft. Wachsende Impflücken in der deutschen Bevölkerung sorgen nicht nur für eine erneute Zunahme an Masernausbrüchen, sondern auch für schwere Verläufe bei Personengruppen, die gar nicht zur eigentlichen „Zielgruppe“ dieser Kinderkrankheit gehören.

Wahr ist, dass dies mit einem Mangel an natürlicher Boosterung (= Immunwerden durch Kontakt mit Erreger) durch die reduzierte Verbreitung von Wildviren zu tun hat. Wahr ist aber auch, dass der beste Schutz für den Menschen erreicht sein wird, wenn die Wildviren gar nicht mehr existieren, was die WHO als Ziel für die kommenden Jahre proklamiert hat.

Voraussetzung dafür ist ein lückenloser Impfschutz der im frühen Kindesalter beginnt. Amerika und Skandinavien gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben die Zahl der Erkrankungsfälle mit heimischen Masern mittlerweile auf 0 gesenkt.

MMRV-Impfung bei Kindern

Masern-Impfung: Ist eher ein Einfach- oder ein Kombinationsimpfstoff empfehlenswert?

Prinzipiell können zur Impfung gegen Masern Einzel- (monovalent) oder Kombinationsimpfstoffe (polyvalent) eingesetzt werden. Die Verwendung der Letzteren wird von der STIKO generell empfohlen, um den Kindern eine Vielzahl von Injektionen zu ersparen. Ein weiterer Vorteil der Masern-Mumps-Röteln(MMR)-Kombinationsimpfstoffe besteht laut Robert-Koch-Institut darin, dass gleichzeitig mit den Masern auch die Röteln eingedämmt werden und damit insbesondere einer Gefährdung von Ungeborenen (Rötelnembryopathie) wirkungsvoll vorgebeugt werden kann.

Kann ich mein Kind noch impfen lassen, nachdem es mit den Masern in Berührung gekommen ist?

Ja, das ist möglich. Wenn Ihr ungeimpftes Kind beispielsweise im Kindergarten mit Masern in Berührung kam, sollten Sie es innerhalb von zwei Tagen dagegen impfen lassen. Dann bestehen gute Chancen, den Ausbruch noch zu verhindern.

Auch eine passive Impfung gegen Masern ist möglich, dabei werden Ihrem Kind gleich Antikörper (Immunglobuline) gegen die Masernviren zugeführt, die sonst sein Immunsystem nach einer Aktivimpfung erst bilden würde. Dieses Vorgehen, das wegen des späteren Abbaus der Antikörper keinen längerfristigen Schutz gewährt, wird aber nur für Kinder mit Abwehrschwäche empfohlen und muss innerhalb von drei Tagen nach der Ansteckung erfolgen.

Sollte ich mich auch als Erwachsener gegen Masern impfen lassen?

Wenn Sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder Ihr Impfstatus unklar ist, ja. Den Immunschutz – in Form der Masern-Mumps-Röteln (MMR-Impfung) – empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) in solchen Fällen allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden.

Als besonders dringlich sieht das RKI den Impfbedarf bei Personen an, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Gründe für diese relativ neue Erweiterung der gängigen Impfempfehlung sind die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland, Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen und Einzelfälle mit tragischen Komplikationen bis hin zum Tod.

Bei ungenügendem Impfschutz: Nachimpfen lassen!

Auch bei Jugendlichen sieht das RKI deutliche Lücken im Impfschutz gegen die Masern. Schon seit Jahren empfehlen die Experten deshalb generell, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen. Bei den – in Deutschland grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhenden – Impfmaßnahmen geht es nicht nur um den Schutz des Impflings, sondern auch um das von der WHO proklamierte Ansinnen, die Masern weltweit auszurotten. Hohe Impfquoten in allen Ländern sind dafür eine Voraussetzung.

MMRV-Impfung während der Stillzeit

Wann kann ein Säugling, der gestillt wird, gegen Masern geimpft werden?

Die erste Impfung gegen Masern wird im Säuglingsalter zwischen 11 und 14 Monaten empfohlen. Noch früher, nämlich mit 9 Monaten kommt eine Impfung in Frage, wenn Ihr Kind bereits in diesem Alter in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll. Oder wenn die Gefahr besteht, dass es mit einem Masernkranken in Kontakt kommt, also etwa bei einem Masernausbruch.

Nicht vom Stillen abhängig

Die Impfempfehlung gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind stillen oder nicht. Denn in den ersten Lebensmonaten besteht ein körpereigener Masernschutz. Bewerkstelligt wird er durch Antikörper, die Sie Ihrem Kind bereits während der Schwangerschaft und im Anschluss an die Geburt mit der Muttermilch übertragen haben.

Dieser sogenannte Nestschutz lässt mit der Zeit nach und ist gegen Ende des ersten Lebensjahres nicht mehr vorhanden. Auch durch das Stillen kann er nicht verlängert werden. Deshalb ist die zeitgerechte Impfung wichtig, weder zu früh noch zu spät. Sie wird zweimal durchgeführt, um Impflücken aufgrund einer mangelhaften Antikörperbildung nach der Erstimmunisierung zu vermeiden. Die zweite Impfung erfolgt frühestens vier Wochen nach der ersten und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres bzw. zu dessen Beginn, wenn die Erstimpfung schon mit 9 Monaten stattfand.

In Entwicklungsländern auch frühere Impfung erfolgreich

Prinzipiell ist auch eine noch frühere Impfung möglich. Eine Studie zeigte, dass mit der Masernimpfung im Alter von 4-5 Monaten bei Kindern in Entwicklungsländern die Häufigkeit von Masernerkrankungen sowie von Krankenhausaufenthalten aufgrund anderer Erkrankungen gesenkt werden konnte. In anderen Studien wurde bei Frühgeborenen, die in der Regel keinen Nestschutz aufweisen, der Aufbau eines Antikörperspiegels kurzfristig (mit Kontrolle nach 12 Monaten) erreicht. Wie lange der schützt, ist allerdings offen.

Jede Impfung ist, bei aller Einfachheit der Anwendung, eine recht komplexe Angelegenheit. Das hierzulande gepflegte Impfschema (siehe oben) hat sich, allen impfkritischen Unkenrufen zum Trotz, bisher gut bewährt.

Darf ich mich in der Stillzeit gegen Masern impfen lassen, und wenn ja, ab wann?

Als stillende Mutter können Sie sich jederzeit gegen Masern impfen lassen. Laut Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) spricht grundsätzlich nichts dagegen, sich während der Stillzeit impfen zu lassen. Oder medizinisch ausgedrückt: Das Stillen stellt keine Kontraindikation für Impfungen dar.

Außer, Sie wollen sich gegen Gelbfieber immunisieren lassen. Denn in der internationalen Fachliteratur sind vereinzelte Fälle beschrieben worden, in denen es nach mütterlicher Impfung gegen Gelbfieber bei den gestillten Säuglingen zu einer Erkrankung von Gehirn und Hirnhäuten (Meningoenzephalitis) kam.

Warum hielt der Masernimpfschutz früher länger an?

Zwar können die gegen Masern eingesetzten Lebendimpfstoffe einen lang anhaltenden Immunschutz herbeiführen, selbst wenn nur eine Grundimmunisierung erfolgt ist. Dennoch ist die Dauer dieses Impfschutzes grundsätzlich unsicher und hängt neben der individuellen Immunreaktion eben auch von einer ausreichenden Auffrischung bzw. Wiederholung der Immunisierung ab.

Diese als Boosterung bekannte Stimulation einer gesteigerten Abwehrbereitschaft erfolgte früher vermutlich durch wiederholten Kontakt mit den natürlich vorhandenen Wildviren. Durch breit angelegte Impfmaßnahmen konnte zwar die Zahl der Masernerkrankungen erfreulicherweise deutlich gesenkt werden. Durch den zunehmend fehlenden Wildviruskontakt nimmt aber auch die natürliche Boosterung der in der Kindheit geimpften Erwachsenen ab und führt offensichtlich zu deren vermehrter Beteiligung am Krankheitsgeschehen.

Masernimmunitätskontrollen und Auffrischimpfungen in der erwachsenen Bevölkerung erscheinen angesichts dessen sinnvoll. Eine Ausrottung der Masern in Analogie zur Pockentilgung erscheint übrigens möglich, allerdings nur, wenn bei allen Kindern ein Impfschutz erreicht werden kann. Angesichts zunehmender Impfmüdigkeit und -gegnerschaft sieht es bei uns derzeit leider nicht danach aus.

Röteln-Impfung

Was ist der beste Schutz gegen Röteln? 

„Den besten Schutz bietet eine Erkrankung in der Kindheit“ – diese Einschätzung zur Vorbeugung gegen Röteln wird nicht nur von Impfgegnern propagiert, man kann sie sogar auf vermeintlich seriösen Webseiten lesen.

Das Problem: Abgesehen von zwar seltenen, aber das Impfrisiko deutlich überwiegenden Komplikationen können Wildviren im Gegensatz zu Impfviren weitere Menschen infizieren und bei nicht immungeschützten Schwangeren zu schweren Schäden des Ungeborenen führen. Bei vollständiger Durchimpfung der Bevölkerung ohne Impflücken haben die Wildviren dagegen keine Chance, sich ausreichend weiter zu vermehren und können schließlich aus unserer Umwelt eliminiert werden.

Deshalb ist der langfristig wirksamste Schutz gegen Röteln – für Ihr Kind und für die Gemeinschaft – die frühestmögliche zweimalige Impfung, wie sie von der Ständigen Impfkommission in den ersten zwei Lebensjahren empfohlen wird. Allerspätestens im gebärfähigen Alter sollten Mädchen gegen die Röteln geimpft sein. Denn in der Schwangerschaft ist es dafür zu spät.

Röteln-Impfung nicht nur in Deutschland Standard

Seit 1991 kann dank länderübergreifender Impfmaßnahmen eine Dezimierung der Röteln in Westeuropa verzeichnet werden. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die Röteln-Impfung in allen Industriestaaten, in 71% der Schwellenländer und in 48% der Entwicklungsländer durchgeführt.

Bis zum Jahr 2006 sind in 123 von 212 Ländern (58%) Impfprogramme gegen Röteln entwickelt worden. In Deutschland wurde die Schutzimpfung gegen die Rötelnviren frühzeitig als Kombinationsimpfung (mit Masern und Mumps) in die Impfempfehlungen aufgenommen: 1980 in den alten und 1990 in den neuen Bundesländern.

Die Anzahl der Rötelnerkrankungen ist seither deutlich zurückgegangen. Allerdings ist es immer noch nicht gelungen, die Infektionen bei Neugeborenen (konnatale Röteln) gänzlich auszurotten. Dies wird erst möglich sein, wenn die Impfraten bei Kleinkindern im Laufe des 2. Lebensjahres bei über 90% liegen, wie Experten vermuten.

Wann und wie wird gegen Röteln geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Röteln als wirksamste Vorbeugungsmaßnahme nach folgendem Schema:

  • Erstimpfung: Kinder im Alter von 11-14 Monaten
  • Zweitimpfung: ab 4 Wochen nach Erstimpfung, spätestens bis zum Ende des 2. Lebensjahres

Die vollständige, in den allermeisten Fällen gut verträgliche Impfung führt bis auf wenige Ausnahmen zu einer lebenslangen Immunität gegen die Rötelnviren. Im Zweifel kann der Immunschutz im späteren Leben mit einer weiteren Immunisierung aufgefrischt werden. In der Regel werden kombinierte MMR-Impfstoffe eingesetzt (s.o.).

Röteln-Impfung besonders wichtig für Mädchen

Warum ist es für Mädchen wichtig, gegen Röteln immun zu sein – und weshalb auch für Jungen?

Alle Mädchen sollten sich gegen Röteln impfen lassen, damit sie im gebärfähigen Alter keine Rötelnembryopathie zu fürchten brauchen, wenn sie schwanger werden. Die Rötelnembryopathie ist eine schwere Fehlbildung beim Kind, wenn es während der Schwangerschaft mit den Röteln infiziert wird.

Um die Ausbreitung der Rötelnviren zu unterbinden, was langfristig die Ausrottung der Röteln(embryopathie) ermöglichen könnte, sollten sich auch Jungen gegen diese Infektionskrankheit impfen lassen. Geben Ihr Gedächtnis oder der Impfpass keine sichere Auskunft, ob Ihr Kind bereits die Röteln oder die Impfung dagegen hatte, hilft eine Blutuntersuchung auf rötelnspezifische Antikörper weiter – oder gleich die Impfung, die im Normalfall gut verträglich und auch beim (versehentlich) wiederholten Mal unschädlich ist.

Wie oft muss ein Mädchen zum Schutz vor einer späteren Rötelnembryopathie geimpft werden?

Die Rötelnembryopathie ist eine mögliche schwere Schädigung des ungeborenen Kindes, wenn die Mutter während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt und die Antikörper in den Blutkreislauf des Kindes gelangen. Aufgrund der alten Impfempfehlung wenden sich viele Eltern mit dieser Frage an den Kinderarzt.

Ein ausreichender Impfschutz gegen Röteln ist für Mädchen besonders wichtig, da er einer späteren Rötelnembryopathie-Gefahr in der Schwangerschaft vorbeugt. Wenn Ihr Mädchen bereits zweimal eine MMR-Impfung (Masern-Mumps-Röteln) erhalten hat, ist keine 3. Impfung in der Pubertät nötig. Bei fehlender MMR-Impfung sollte diese Schutzmaßnahme möglichst bald, spätestens in der Pubertät, nachgeholt werden. Dafür gibt es zwar einen separaten Röteln-Impfstoff, empfohlen wird aber dennoch die Verwendung des MMR-Impfstoffs.

Ist es gefährlich, sein Kind nicht gegen Röteln impfen zu lassen?

Für die Freiwilligkeit von Impfmaßnahmen, die in Deutschland nur empfohlen, aber nicht angeordnet werden können, gibt es gute Gründe. Allerdings darf und muss man von jedem mündigen Bürger die Bereitschaft zum verantwortungsvollen Handeln erwarten, ob es um die eigene Gesundheit geht, um die des eigenen Kindes oder um die der Mitmenschen.

Dazu gehört auch, sich vorurteilsfrei mit den Gefahren auseinanderzusetzen, zu denen die Missachtung langjährig etablierter und erfolgsgestützter Impfempfehlungen führen kann. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte führt als drastisches, aber keineswegs singuläres Beispiel dazu folgenden Fall aus der Gegenwart an:

Schlimmes Beispiel aus Holland

In Holland kam es in einer protestantischen Gemeinde, die Impfungen ablehnte, zu einer Röteln-Epidemie mit 387 Erkrankungsfällen, 2 Totgeburten und 11 Babys, die typische Folgen einer Röteln-Fehlbildung aufwiesen: Alle 11 Babys waren taub, 6 kamen mit Herzfehlern auf die Welt und 3 von ihnen hatten einen sehr kleinen Schädel (Mikrozephalie).

Natürlich ist so etwas die krasse Ausnahme. Und natürlich wird ein Kind in aller Regel auch ohne Röteln-Impfung keine Probleme bekommen. Aber mit der Impfung kann man das ohnehin schon geringe Risiko für schlimme Komplikationen noch weiter vermindern.

Was tun, wenn bisher nicht geimpft wurde?

Wenn Ihr Kind oder Sie selbst weder diese frühe Impfung erhalten noch eine Rötelnerkrankung (die ebenfalls lebenslange Immunität hinterlässt) durchgemacht haben, gilt:

  • Die Röteln- bzw. MMR-Impfung kann und sollte bei ungeimpften Personen oder nicht (mehr) ausreichendem Immunschutz nachgeholt werden. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung.
  • Alle Mädchen sollten bis zur Geschlechtsreife über zwei dokumentierte Rötelnimpfungen verfügen, um wissentlich gegen eine Rötelnembryopathie geschützt zu sein.
  • Spätestens vor Eintritt einer (möglichen) Schwangerschaft sollte geklärt werden (ggf. über eine Blutuntersuchung auf Antikörper), ob ein ausreichender Schutz gegen die Röteln besteht. Falls nicht, ist die Impfung dringend angeraten.
  • Die Impfung gegen Röteln muss rechtzeitig, d.h. mindestens drei Monate vor der Schwangerschaft erfolgen.
  • In der Schwangerschaft darf die MMR-Impfung nicht durchgeführt werden.
  • Aus Rücksichtnahme auf Schwangere und deren ungeborene Kinder sowie andere Mitmenschen ist auch bei Jungen auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten.
  • (Nur) Durch einen weitgehend lückenlosen Impfschutz in der Bevölkerung können die Viren auf Dauer eliminiert werden.

Ist es schlimm, wenn man sich (versehentlich) nochmal gegen Röteln impfen lässt? 

Nicht jede(r) hat ein lückenlos gepflegtes Impfbuch zu Hause. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schon einmal gegen Röteln geimpft worden sein, können Sie entweder Ihren Antikörperspiegel im Blut bestimmen oder sich nochmal impfen lassen. Relevante Nachteile oder Schäden (über die grundsätzlich bestehenden Impfrisiken hinaus) durch öfter als notwendig durchgeführte Impfungen sind bisher nicht bekannt.

Nebenwirkungen

Mit welchen Nebenwirkungen ist bei der Impfung zu rechnen?

Das Nebenwirkungsrisiko bei der MMR- oder Masern-Impfung ist laut RKI so klein, dass es niemanden davon abhalten sollte, sich gezielt immunisieren zu lassen. Auch wenn von mancher Seite nicht ohne Grund auf die mögliche Bedeutung und Sinnhaftigkeit von Krankheiten ("stärken die Abwehr...") hingewiesen wird, gilt hier mit ziemlicher Sicherheit: am gesündesten für uns sind die Masern, die es nicht mehr gibt.

Die Hauptnebenwirkung einer Impfung gegen Masern besteht im Auftreten der Erkrankung in leichter Form. Man nennt das auch "Impfmasern". Bei 3-5% der Geimpften treten die Impfmasern auf, meist in der zweiten Woche nach der Immunisierung.

Auch wenn der Arzt Sie bzw. Ihr Kind natürlich darauf hinweisen muss, ist diese normalerweise harmlose Erscheinung prinzipiell als Zeichen einer gesunden Reaktion des Organismus auf die Lebendimpfung mit abgeschwächten Erregern zu werten. Das Vermeiden außergewöhnlicher Belastungen in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der Impfung ist deshalb anzuraten.

Das gefürchtete Risiko einer impfbedingten Gehirnentzündung ist dagegen viel geringer und liegt mit 1:1.000.000 bei weitem unter dem Erkrankungsrisiko von ungeimpften Kindern (1:5.000).

Wissenswertes zum Thema Impfreaktionen

Was sollte ich dem Arzt vor einer Masern-Impfung mitteilen?

Wenn Sie Ihr Kind (oder sich selbst) gegen Masern impfen lassen wollen, sollten Sie Ihrem Arzt vorher Bescheid geben, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Beschwerden nach vorangegangenen Impfungen
  • direkt vorangegangene Impfung(en) bzw. innerhalb der letzten vier Wochen
  • Blutgerinnungsstörungen, häufige Blutergüsse, Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
  • Einnahme von Medikamenten mit Auswirkungen auf das Immunsystem, z.B. Kortison oder Immunsuppressiva
  • bestehende Allergien
  • (eventuelle) Schwangerschaft, Stillzeit
Sind Impfmasern ansteckend?

Nein, die sogenannten Impfmasern, die etwa 10 Tage nach einer Immunisierung mit dem Lebendimpfstoff als stark abgeschwächte Variante einer Masernerkrankung auftreten können, sind nicht ansteckend (infektiös).

Das gilt auch, wenn Ihr Kind dabei Fieber bekommen sollte. Die Impfviren sind im Gegensatz zu ihren in freier Wildbahn lauernden Artgenossen nicht dazu in der Lage, Menschen zu infizieren. Deshalb ist selbst der Kontakt von immungeschwächten Personen mit Masern-Impflingen unbedenklich.

Verursacht die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) Autismus?

Nein. Dieser Mythos ist schon länger widerlegt. Oder besser gesagt entlarvt. Ausgelöst wurde er durch einen Beitrag im angesehenen Fachjournal „Lancet“ im Jahr 1998. Darin hatte eine Gruppe um den britischen Arzt Andrew Wakefield die MMR-Impfung für Reizdarmysymptome und autistische Entwicklungsstörungen verantwortlich gemacht, die bei 12 behandelten Kindern beobachtet worden waren.

Allerdings konnte dieser Zusammenhang in nachfolgenden Studien nicht nachgewiesen werden. Ans Licht kam dagegen, dass für die Lancet-Studie Daten gefälscht worden waren. Wakefield und Co hatten vor der Veröffentlichung einen Millionenbetrag von einer Anwaltskanzlei erhalten, die die Eltern der angeblich geschädigten Kinder vertrat. Wakefield soll im Vorfeld zudem ein Patent für einen anderen, vermeintlich sicheren Masern-Impfstoff erworben haben.

Kurzum: Die Studie wurde vom Lancet zurückgezogen. Der Arzt verlor seine Approbation. Das Gerücht vom Autismus durchs Impfen hält sich in manchen Kreisen aber bis heute.

Quellen:

  • BZgA, https://www.bzga.de/
  • STIKO-Empfehlungen, https://www.rki.de

Haben Sie eigene Erfahrungen oder eine andere Meinung? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar (bitte Regeln beachten)

Kommentar schreiben

Kommentare: Archiv

Blut im Stuhl minimal
Freitag, den 01. Februar 2019 um 12:10 Uhr, Eva
Ich habe etwas Angst. Aber ich muss da durch. Habe am.18.03 Darmspieglung.
 
Darmkrebsvorsorge
Samstag, den 05. Januar 2019 um 15:59 Uhr, Geertje
Ich bin mit 49 Jahren an Darmkrebs erkrankt. Das wurde nur entdeckt, weil ich Blut im Stuhl hatte. Wäre ich damit nicht gleich zum Arzt gegangen, wäre ich heute vermutlich schon tot. Ich finde die Darmkrebsvorsorge sollte schon früher, spätestens ab 40 Jahren und dann alle 3-5 Jahre stattfinden. Ich hätte fast mein Leben verloren, also lasst euch auf jeden Fall auf Darmkrebs untersuchen.
 
Polypen
Samstag, den 15. April 2017 um 22:22 Uhr, Kerstin
Ich habe schon vor dem 30 Lebensjahr Polypen im Darm gehabt, muss in 5-Jahres-Abständen zur Darmspiegelung und jedesmal Polypen gefunden und entfernt bekommen. Gott sei dank waren die Polypen immer in Ordnung. Jetzt sollte ich mal wieder gehen, aber das leidige abführen und Hunger haben nervt. Ach ja.
 
Arzt will Test auf okkultes Blut im Stuhl nicht über Chipkarte abrechnen
Dienstag, den 12. Juli 2016 um 19:12 Uhr, Mößner
Gestern wollte ich bei meiner Frauenarztpraxis eine Darmkrebsvorsorge (Test auf okkultes Blut im Stuhl) durchführen lassen, da ich vor kurzem 50 geworden bin und nun ja bis zum 54. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf eine jährliche Darmkrebsvorsorge besteht. Da ich 2014 eine Darmspiegelung hatte, um Beschwerden abzuklären, lehnte die Praxis es jedoch ab, bei mir eine Darmkrebsvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen. Angeblich gäbe es Vorgaben von Seiten der KVB, dass in so einem Fall 10 Jahre ab der durchgeführten Darmspiegelung abgewartet werden müssten, bevor eine Darmkrebsvorsorge wieder auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden könne. Dies würde auch gelten, wenn die Darmspiegelung vor dem 50. Lebensjahr durchgeführt wurde und es sich somit gar nicht um eine Vorsorgeuntersuchung auf Kassenkosten handeln konnte. Für mich würde das nun bedeuten, dass meine erste Darmkrebsvorsorge erst 2024, also mit 58 Jahren von der Krankenkasse bezahlt würde.

Kommentare: Archiv

Impfgegner
Freitag, den 03. Mai 2019 um 07:17 Uhr, max mustermann
Es würde doch einfach reichen, wenn die sich impfen lassen, die Panik vor irgendwelchen Krankheiten haben. Denn wenn euer Impfstoff so gut ist, seid ihr ja dann geschützt, und es kann euch ja dann egal sein, wenn ein Impfgegner an Masern erkrankt. Also, macht nicht so einen Aufstand.
 
Impfgegner
Mittwoch, den 20. März 2019 um 21:25 Uhr, KD
Sehr geehrter Herr König, 
danke für den tollen Kommentar. Es freut mich, dass Sie die Möglichkeit haben, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, was es für ein Baby, dass noch nicht geimpft werden kann bedeutet, wenn Sie es mit Masern anstecken? Können Sie damit leben, wenn dadurch das Baby schwerstbehindert wird? Oder im schlimmsten Fall, stirbt? Ich bin selber als Kind an den Masern fast gestorben, und könnte nie verantworten, dass ich jemand Anderen damit gefährde. Leider wächst der Egoismus in unserer Gesellschaft unglaublich! Und selbst auf hilflose Babys wird keine Rücksicht mehr genommen.
 
Impfung verursacht Autismus
Montag, den 29. Juni 2015 um 13:51 Uhr, Claudili
.....es ist nicht DIE eine Impfung, die Autismus verursachen kann, sondern es sind die giftigen Substanzen, die bei manchen Kindern Störungen im Hirnstoffwechsel verursachen KÖNNEN. Diese Vorgänge im Körper sind so komplex und unerforscht, dass niemand behaupten kann, dass dem nicht so ist. Es gibt so unzählig viele Fälle, wo genau das passiert ist (ich habe leider so einen "Fall" zu Hause): ...vor Impfung kerngesund....2 Wochen später schwer krank ....Sprache komplett weg, nie wieder gekommen, Autismus stärkster Ausprägung ect. 
Niemand, der sowas nicht selbst erlebt hat, würde es glauben....aber es passiert....überall auf der Welt! Und diesen Leuten kann man mit solchen "Falschaussagen" nicht mehr kommen...
 
Masernimpfung
Freitag, den 27. Februar 2015 um 22:29 Uhr, jasmin
 Ich habe mich gestern impfen lassen. Mit 40
 
Verdienen wird wieder die (Pharma)Industrie wie immer!!!
Dienstag, den 24. Februar 2015 um 10:18 Uhr, H. König
Sorry, da inzwischen sonnenklar Tatsache ist, dass man 24/7 von allen und jedem einfach nur verarscht wird, muss mir erst einmal einer BEWEISEN, dass hier nicht wieder Pharmaindustrie nur auf meine Kosten verdienen bzw. mich verarschen will. Bis dahin gehe ich also grundsätzlich sehr wohl von Verarsche aus und bleibe Impfgegner, zumal ja bis jetzt alle davon geflissentlich absehen, auch mal die mit Sicherheit vorhandenen (Lebendwirkstoff) Nebenwirkungen zu erwähnen. Sorry, tut mir leid, glaube niemals und niemandem, meine Lebenserfahrung.
 
Impfung
Montag, den 23. Februar 2015 um 16:07 Uhr, Torsten Heise
Die Leute, die sich nicht impfen lassen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Ich finde es unverantwortlich in einer Zivilisation, sich nicht Impfen zu lassen.

Autor unseres Artikels
 
Dr. Hubertus Glaser, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

Dr. Hubertus Glaser
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

    Studium:
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Medizinischer Chefredakteur im wissenschaftlichen Springer-Verlag
  • freiberuflich als Entwickler, Berater und Publizist

mehr Informationen

Medizinische Prüfung
des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

mehr Informationen

Navigations-Menü & weitere Artikel zum Thema Top

Dr. Hubertus Glaser, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V.

Autor
Dr. Hubertus Glaser
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V.

mehr Informationen

 

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

mehr Informationen

 
Herzerkrankungen & Heilpflanzen

Navigator-Medizin.de
Sanfte Pflanzenkraft bei Krebs

Einige Studien weisen darauf hin, dass bestimmte Heilpflanzen ein erstaunliches krebshemmendes Potenzial besitzen.

Zeit für einen genaueren Blick.

Mehr dazu lesen
Sie hier!