Nur wenn Sie gesund sind. Wenn Faktoren oder Hinweise vorliegen, die Ihr Risiko für ein Glaukom (Grüner Star) erhöhen oder sogar einen Glaukom-Verdacht rechtfertigen, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das gilt üblicherweise auch, wenn Sie gesund in die Früherkennungsuntersuchung hineingehen und mit der Diagnose Glaukom oder zumindest einem erhöhten Augeninnendruck wieder herauskommen.
Kostenpolitische Entscheidung
Die gesetzliche Krankenversicherung konnte sich wegen der noch unzureichenden Datenlage bisher nicht dazu durchringen, die Kosten der Früherkennungsuntersuchung für alle Versicherten zu übernehmen. Begründet wird das mit dem fehlenden Nachweis, dass der Nutzen durch frühzeitig entdeckte Glaukomfälle den Schaden durch Fehldiagnosen überwiegt. Eine etwas krude, typisch kostenpolitische Entscheidung. Zumal, wenn die Untersuchung freiwillig erfolgt und jeder für sich selbst eine Nutzen-Risiko-Abwägung treffen kann. Dem Präventionsgedanken, der an anderer Stelle immer so betont wird, ist damit jedenfalls nicht geholfen.
Absicherung im Krankheitsfall, selbstverantwortete Vorbeugung
Andererseits kann man es auch so sehen: Eine Krankenversicherung ist eigentlich vor allem zum Abdecken existenzieller Bedrohungen durch Krankheitsfälle da. Etwas für die eigene Gesundheit zu tun – in diesem Fall durch Ausschluss bzw. Erkennung einer bereits bestehenden Gefährdung –, darf auch mal etwas kosten. Schließlich wird häufig viel Geld an anderer, weniger wichtiger Stelle ausgegeben. Mit etwa 20 Euro (seriöses, unteres Preislevel für das einfache Mindestpaket) halten sich die Ausgaben für die Glaukom-Untersuchung auch noch im Rahmen.
Wichtiger als das Geld erscheint in diesem Fall die Qualitätsfrage. Denn nicht überall, wo Glaukom-Früherkennung draufsteht, sind auch die richtigen Untersuchungen (mehrere!) drin.
Gründe für die Kostenübernahme
Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchungskosten:
- bei einer dauerhaften Behandlung mit Kortison-haltigen Arzneimitteln;
- bei Veränderungen im vorderen Auge, die den Kammerwasserabfluss behindern;
- bei Einschränkungen des Gesichtsfelds, Sehstörungen und anderen typischen Symptomen eines Glaukoms;
- bei Augenschäden durch Diabetes;
- beim Ausschluss eines Glaukom nach Augenverletzungen;
- wenn der Ausschluss eines Glaukoms vor einer geplanten Augenoperation erforderlich ist;
- bei einem veränderten Augenhintergrund und/oder einem erhöhten Augeninnendruck.
Bei mir wurde auf einem Auge 17 bei dem anderen 31 festgestellt. Wie dramatisch ist das?
die Frage fanden wir so wichtig, dass wir dazu gleich einen neuen Beitrag erstellt haben. Sie finden ihn unter: krankheiten/gruener-star/symptome-und-untersuchungen/wie-oft-messen
Viele Grüße vom Navigator-Team