Haupt-Autorin des Artikels
Dr. med. Susanne Endres
Fachärztin für Innere Medizin
Grundsätzlich kann man niemanden zu einer Behandlung zwingen, und insbesondere eine Psychotherapie setzt voraus, dass der Betroffene auch den Willen hat, sich zu verändern. Somit kann der Betreffende eine Behandlung auch abbrechen, wenn er sich innerlich ohnehin dagegen weigert oder aber sich bereits "geheilt" fühlt.
Allerdings sollte ein Therapieabbruch auch immer kritisch hinterfragt werden bzw. unmittelbar nach Alternativen gesucht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Abbruch auf Unzufriedenheit mit dem Therapeutenteam zurückgeht. Letztlich gab es ja gute Gründe, die Behandlung zu beginnen und diese Gründe bestehen wahrscheinlich immer noch.