Der spezielle Büstenhalter, der Ihnen nach der Brustkrebs-Operation angelegt wird, dient als Wundverband. Außerdem gleicht er das fehlende Brustgewebe optisch aus. Viele Krankenkassen kommen zumindest anteilig dafür auf.
Spezial-BHs und Prothesen, sie man darin einlegen kann, gelten als sogenannte Hilfsmittel. Das sind unterstützende Produkte zur Versorgung oder Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen oder bestimmten Erkrankungen. Dazu gehören z.B. auch Seh-, Hör- oder Gehhilfen.
Erstattung oder Zuschuss
Die Kosten übernimmt meist die Krankenkasse. Dazu müssen die Hilfsmittel jedoch ärztlich verordnet werden. Wenn der Arzt bestätigt, dass der Betroffene das entsprechende Produkt zur Genesung bzw. Alltagsbewältigung aus medizinischer Sicht benötigt, obliegt es dem Sicherstellungsauftrag der Kassen, für diese Leistungen aufzukommen.
Die Kosten für die Brustprothesen erstatten die Krankenkassen in der Regel komplett. Dazu gehören auch die Beratung und Anpassung durch das Sanitätshaus. Bei den Spezial-BHs übernehmen sie oft zumindest einen Teil der Kosten. Auch andere spezielle Wäsche und Bademode wird von vielen Kassen bezuschusst. Ob und in welcher Höhe sie sich jedoch beteiligen, ist nicht einheitlich geregelt und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Bei jeder Kasse anders
Bezuschusst der Kostenträger die Hilfsmittel, stehen Ihnen die Produkte in der Regel nach der Erstausstattung mit einer Brustprothese und dem Zuschuss für zwei Spezial-BHs sowie einen speziellen Badeanzug oder Bikini regelmäßig (alle 1-3 Jahre) zu. Unter Umständen kommt die Kasse auch für einen Ersatz auf, falls der Büstenhalter oder die Prothese beschädigt oder Ihnen zu gleich bzw. zu groß geworden ist.
Ob auch Ihre Krankenkasse einen Beitrag zu den Spezial-BHs leistet und wie hoch Ihr Eigenanteil dann noch nicht, klären Sie am besten direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern.