Rhesus-negative Schwangere erhalten vorbeugend in der 28. Schwangerschaftswoche und spätestens 72 Stunden nach der Geburt eines Rhesus-positiven Kindes eine Spritze mit Rhesusfaktor-Antikörpern (Anti-D-Immunglobulin). Und zwar aus folgendem Grund:
Rhesus-negativ heißt, man hat als Mutter keinen Rhesusfaktor (eine Art Blutgruppe). Das rhesus-positive Kind aber sehr wohl. Damit besteht die Gefahr, dass die Mutter nach der Geburt Antikörper gegen den Rhesusfaktor bildet, was für das nächste Kind gefährlich werden kann. Um eine Antikörperbildung des mütterlichen Abwehrsystems und Gefahren bei Folgeschwangerschaften zu vermeiden, werden die Antikörper also von außen zugeführt (Anti-D-Prophylaxe). Das vermindert die Bildung eigener.
Eine Anti-D-Prophylaxe für Rhesus-negative Frauen ist ferner notwendig:
- nach Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)
- Chorionzottenbiopsie
- Bauchverletzung und Blutungen des Mutterkuchens (Plazenta)
- nach einer Extrauteringravidität (Keimzelle außerhalb Gebärmutter eingenistet)
- nach einer Rhesusfaktor-unverträglichen Bluttransfusion
- nach einer Fehlgeburt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch