Die Aussichten sind im wahrsten Sinne des Wortes gut. 90% der operierten Patienten verfügen nach dem Eingriff über ein deutlich besseres Sehvermögen. Die Sicht ist wieder weitgehend klar, schärfer und kontrastreicher, die Farben leuchten wieder, die optische Qualität ist insgesamt verbessert.
Ganz ohne Brille geht es meist nicht
In manchen Fällen kann sogar auf das Tragen einer Brille verzichtet werden. Mehrheitlich ist allerdings meist eine zusätzliche Brillenkorrektur erforderlich. Das liegt daran, dass sich die Kunstlinse nicht so gut an verschiedene Entfernungen anpassen kann wie ihr natürliches Vorbild. Mittlerweile stehen aber mit den verschiedenen Linsentypen und den modernen Herstellungsverfahren Kunstlinsen zu Verfügung, die eine deutlich bessere Sehstärke erreichen als das früher der Fall war.
Natürlich hängt das auch immer etwas von der Ausgangssituation und Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen zusammen. Hierfür ist eine gute augenärztliche Beratung im Vorfeld notwendig. Es lohnt sich, wenn Sie sich zu den verschiedenen Möglichkeiten umfassend informieren und dann eine eigene Entscheidung treffen. Das gilt auch für die Frage der Kosten und wie viel davon Ihre Krankenkasse übernimmt.
Meine Krankenkasse weiß nichts von solch einer Bestimmung. Die behandelnden Ärzte in Sulzbach meinten, dass eine Nachsorge innerhalb von 2 Wochen sehr wohl zulässig sei. Ich habe zwar keine Probleme zu melden, aber eine Zugreise von 2x 3 h ist für eine Viertelstunde Behandlung nicht zumutbar.
wir sind keine Experten bei solchen Themen aber hier ein paar Informationen dazu:
In Ihrem Fall scheint es ein Missverständnis oder unterschiedliche Interpretationen von Abrechnungsregelungen zu geben. Generell gibt es keine gesetzliche Vorschrift im Sozialgesetzbuch V (SGB V), die eine Nachsorge innerhalb der ersten zwei Wochen nach einer Katarakt-Operation ausdrücklich verbietet oder einschränkt. Das SGB V regelt die allgemeine medizinische Versorgung und die Verpflichtung der Krankenkassen, notwendige Behandlungen zu übernehmen, aber spezifische Details zu Abrechnungsmodalitäten werden meist in anderen Richtlinien festgelegt.
Mögliche Erklärungen:
Es könnte sein, dass Ihr Augenarzt sich auf Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bezieht, die regeln, wie postoperative Nachsorge nach Operationen abgerechnet werden darf. In manchen Fällen gibt es Vereinbarungen, dass die Nachsorge in den ersten zwei Wochen durch die operierende Einrichtung erfolgt, um Doppelabrechnungen zu vermeiden. Solche Regelungen sind aber nicht gesetzlich, sondern betreffen die Abrechnungsmodalitäten zwischen Ärzten und Krankenkassen.
Manche Kliniken haben Kooperationsverträge mit bestimmten Augenärzten für die Nachsorge. Es könnte sein, dass Ihr Augenarzt aus abrechnungstechnischen Gründen nicht in diese Vereinbarungen eingebunden ist.
Es ist auch möglich, dass Ihr Augenarzt hier eine zu strenge Auslegung von Abrechnungsrichtlinien vornimmt oder sich auf veraltete Informationen stützt.
Nächste Schritte:
Da Ihre Krankenkasse bereits angegeben hat, dass sie keine solche Einschränkung kennt, könnten Sie sich das schriftlich bestätigen lassen. Mit dieser Bestätigung könnten Sie erneut Ihren Augenarzt ansprechen.
Die KV Hessen könnte Ihnen genauere Auskunft geben, ob es spezifische Regelungen gibt, die den Augenarzt betreffen. Die KV ist für die Abrechnung und Organisation der ärztlichen Versorgung zuständig.
Wenn Ihr Augenarzt weiterhin die Nachsorge verweigert, könnten Sie auch einen anderen Augenarzt in Frankfurt oder Umgebung kontaktieren. Normalerweise sind andere Augenärzte bereit, die Nachsorge zu übernehmen.
Sollte der Augenarzt ohne triftigen Grund die Nachsorge verweigern, könnten Sie sich bei der Ärztekammer Hessen über das Verhalten beschweren. Die Nachsorge gehört zur medizinischen Sorgfaltspflicht, und die Verweigerung ohne klare rechtliche Grundlage könnte als Verstoß gewertet werden.
Viele Grüße, Dr. med. Jörg Zorn
Vielen Dank im Voraus. EMail: espl@gmx.de