Es gibt Menschen mit Autismus, die ein relativ eigenständiges Leben führen. Doch viele Autisten sind durch ihre Symptome auch auf längere Sicht auf fremde Hilfe, teils sogar intensive Betreuung angewiesen, um ihren Alltag zu meistern. Das gilt vor allem, wenn die Erkrankung früh begonnen hat (frühkindlicher Autismus).
Autismus kann in seinen Auswirkungen also eine Behinderung sein. Damit können Autisten gemäß Sozialgesetzbuch einen Behindertenausweis beantragen und erhalten so Unterstützung vom Staat. Je nach Schwere der sozialen Anpassungsschwierigkeit wird ihnen ein Grad der Schwerbehinderung zwischen 10 und 100 zugesprochen. Je stärker die Beeinträchtigung eines Menschen mit Autismus ist am öffentlichen Leben teilzuhaben, desto höher wird der Behindertengrad zugesprochen. Und umso mehr Hilfe braucht dieser Mensch bei der Bewältigung des Alltags.
Keine geistige Behinderung
Oft liest man, Autismus sei eine „geistige Behinderung“ – was schlichtweg falsch ist. Unter einer geistigen Behinderung versteht man gemeinhin eine verminderte Intelligenz. Diese kann bei Menschen mit frühkindlichem Autismus auftreten, muss es aber nicht. Der klassische Intelligenztest setzt ein sprachliches Verständnis voraus, was vielen Kindern mit frühkindlichem Autismus fehlt. Bei nichtsprachlichen Intelligenztests schneiden sie wesentlich besser ab. Möglicherweise wird ihre Intelligenz also unterschätzt.
Außerdem gibt es auch Autisten mit einer extrem hohen Inselbegabung, zum Beispiel in Bezug auf Zahlen. In Spielfilmen wird dieses Phänomen zwar gern etwas überzeichnet, ganz so oft kommt das dann doch nicht vor, aber es zeigt schon, dass eine geistige Behinderung im klassischen Sinne nicht vorliegt.
Quellen:
- S3-Leitlinie: Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend-und Erwachsenenalter (2016). Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. www.awmf.org.