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Ab wann liegt eine Schwerbehinderung vor? Welche Grade werden unterschieden? Und welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis? Mehr dazu in diesem Beitrag.

Schwerbehindertenausweis

Was ist ein Schwerbehindertenausweis? Und wo beantrage ich ihn?

Der Schwerbehindertenausweis nach dem IX. Sozialgesetzbuch soll Nachteile ausgleichen, die Ihnen im gesellschaftlichen und Erwerbsleben entstehen, wenn sie an einer schweren, chronischen Erkrankung leiden. Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und auf den Ausweis wird beim Versorgungsamt des zuständigen Regierungspräsidiums gestellt.

Schwerbehinderung abgelehnt: Was tun?

Eine Schwerbehinderung liegt erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % vor. Dieses Mass der Einschränkung tatsächlich zu erreichen, kann schwierig sein. Wird vom Gutachter ein niedrigerer GdB festgestellt, besteht kein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Was aber, wenn Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden sind und einen höheren Grad für angemessen halten? Dann besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dies sollte schriftlich beim Versorgungsamt erfolgen. Sollte auch diese Maßnahme erfolglos bleiben, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen oder aber Sie akzeptieren den initialen Beschluss.

Zweck

Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Der Grad der Behinderung (GdB, Angabe in Prozent) wird anhand von Tabellen ermittelt. Dabei müssen Sie alle relevanten Erkrankungen angeben. Der GdB, der Ihnen anerkannt wird, bildet sich dabei nicht aus der Summe aller Ihrer Einzel-Behinderungen, sondern wird als der höchste GdB ermittelt, den eine einzelne Erkrankung bedingt.

Ein anerkannter Behinderungsgrad ermöglicht es Ihnen ja nach Höhe, verschiedene Vergünstigungen zu erhalten.

  • Ab einem GdB von 50% stehen Sie als Arbeitnehmer unter erweitertem Kündigungsschutz und haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.
  • Einige Arbeitgeber stellen bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt Schwerbehinderte ein.
  • Betriebe ab einer gewissen Größe ernennen Schwerbehinderten-Beauftragte, die beim Arbeitgeber den Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz geltend machen. Auch das Integrationsamt nimmt diesen Auftrag war.
  • Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises können Sie bei vielen Veranstaltungen oder Vereinen Vergünstigungen erhalten.

Inhalt

Welche Details kann der Ausweis enthalten?

Zusätzlich zum Behinderungsgrad können vom Versorgungsamt verschiedene Merkmale vergeben werden.

  • Zum Beispiel bedeutet „aG“ außerordentliche Gehbehinderung und wird an Personen vergeben, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
  • Mit dem Merkmal „aG“ kann man einen Ausweis zum Parken auf Behindertenparkplätzen erhalten.
  • Das Merkmal „G“ für Gehbehinderung wird vergeben für Personen, die eine Strecke von 2 km nicht innerhalb von 30 min zu Fuß zurücklegen können, unabhängig davon, ob die Gehbehinderung durch eine internistische, eine neurologische oder orthopädische Erkrankung bedingt ist.

Mit diesem Merkmal kann man eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe des GdB beantragen oder alternativ eine Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel. Weiterhin gibt es Merkmale für Blinde und Gehörlose. Mit diesen kann man beispielsweise zusätzlich eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen.

Quellen:

  • Klose, M. Widersprucheinlegen gegen den festgestellten Grad der Behinderung (PDF). Deutsche GBS CIDP Selbsthilfe e.V. / Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. www.gbs-selbsthilfe.org.

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Autoren unseres Artikels
 
Dr. med. Michaela Hilburger, Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

Dr. med. Michaela Hilburger
Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

    Studium:
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Klinikum Landshut gemeinnützige GmbH, Abteilung Urologie, Landshut

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Birgit Beyer
Fachärztin für Allgemeinmedizin / medizinische Fachautorin

    Berufliche Stationen:
  • Hausarztpraxis im hessischen Feldatal

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Dr. med. Michaela Hilburger, Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

Haupt-Autorin
Dr. med. Michaela Hilburger
Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

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