Autorin des Artikels
Dr. med. Susanne Endres
Fachärztin für Innere Medizin
Das kann unterschiedlich sein. Bei kleineren Eingriffen mit lokaler Betäubung ist häufig gar keine Krankschreibung notwendig, wobei das auch von der Art der Tätigkeit des Betroffenen abhängig sein kann.
Eine Woche krank, manchmal länger
Wichtig ist nach einer Krampfaderoperation, dass die Wunde gut heilt und keine Komplikationen im Gefäßbett auftreten. Je nach Operationsart, Alter und Begleitkrankheiten sind Sie einige Tage, manchmal mehrere Wochen, krankgeschrieben.
Nach dem klassischen Venenstripping, bei dem die Venen komplett entfernt werden, liegt die AU-Zeit (AU für arbeitsunfähig) in der Regel um die fünf Tage, manchmal können es aber auch 30 Tage sein. Wenn neuere Verfahren wie eine Lasertherapie (endoluminale Lasertherapie ELT) oder Radiowellen-Therapie genutzt werden, ist der Eingriff oft etwas kleiner und die Wundheilung schneller. Die AU-Zeiten fallen dann unter Umständen kürzer aus.
Diese Methoden kommen aber nur bei ausgewählten Personen in Frage und gehen öfter mit Rezidiven (Wiederauftreten des Krampfaderleidens) einher. Krankenkassen übernehmen hier zudem nicht immer die Kosten. Als Goldstandard gilt weiterhin das Venenstripping.
Einfluss von Begleiterkrankungen und Beruf
Neben den OP-Verfahren haben Ihr Alter und andere Krankheiten wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Herzschwäche Einfluss darauf, wie schnell die Wunden heilen und wann Sie wieder arbeiten können.
Entscheidend ist auch, welchen Beruf Sie ausüben. Stehen und sitzen Sie viel? Müssen Sie schwer tragen? Wie lange dauert eine Schicht? All diese Punkte spielen eine Rolle, wenn Mediziner entscheiden, wie lange Sie zu Hause bleiben müssen.
Laufen Sie los!
Grundsätzlich gilt nach Venenoperationen, dass Sie frühestmöglich wieder aufstehen und umherlaufen sollen, solange Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat. Dies gilt natürlich auch für die Zeit, in der Sie noch krankgeschrieben sind.