Das Umweltbundesamt empfiehlt Eltern von besonders allergiegefährdeten Kindern, in den ersten zwei Lebensjahren aufs Babyschwimmen zu verzichten. Der Grund: Ein in Schwimmbädern durch Chlor entstehender Stoff steht im Verdacht, die Entwicklung von Asthma zu begünstigen.
Es geht um Trichloramin. Dieser Stoff entsteht, wenn Chlor auf Körperausscheidungen wie Urin, Hautschuppen oder Schweiß trifft. Kurzum, diese Substanz entsteht in Schwimmbädern praktisch immer. Sie erzeugt den typischen "Chlorgeruch" (der also eigentlich ein "Trichloramin-Geruch" ist).
Vorsicht nur bei Kleinkindern aus "Allergie-Familien"
Da der Zusammenhang zwischen Trichloramin und Asthma noch nicht bewiesen ist, ist die Empfehlung des Umweltbundesamtes als Vorsichtsmaßnahme zu betrachten. Bei Kleinkindern, in deren Familie Allergien deutlich gehäuft auftreten oder zum Beispiel beide Eltern schwere Allergiker sind, ist der Verzicht auf den Schwimmbadbesuch mit den Kleinen ernsthaft zu erwägen. Für alle anderen besteht nach jetzigem Kenntnisstand kein Grund, aufs Schwimmen oder aufs Babyschwimmen zu verzichten.
Eine weitere gute Vorsichtsmaßnahme: Nach dem Schwimmen immer gründlich duschen.
Quellen:
- Babyschwimmen: Asthmagefahr durch Desinfektion mit Chlor? 2011. Online: www.umweltbundesamt.de.