Eine Arthrose ist ein schleichender Prozess, der über viele Jahre andauert. Ist das Bewegungsausmaß und die Beweglichkeit stark eingeschränkt und schmerzhaft, ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit notwendig, bis die akuten Beschwerden abgeklungen sind. Wie lange die Arbeitsunfähigkeit besteht, hängt von den Schmerzen, der Beweglichkeit und dem Beruf ab.
Die berufliche Tätigkeit entscheidet vor allem
Für eine langfristige Arbeitsunfähigkeit spricht, wenn die Schulter einer Dauerüberlastung ausgesetzt ist. Bei einer Schulterarthrose ist der Beruf nicht unbedeutend. Beruflich bedingt und ständige Überlastung der Schulter, sind für eine Schulterarthrose ungeeignet. Dazu gehört schwere körperliche Arbeit oder Berufe bei denen Überkopf-Arbeiten ausgeführt werden. Besonders dann, wenn sich die Arthrose im fortgeschrittenen Stadium befindet.
Werden die Schmerzen mit Medikamenten unterdrückt und weiterhin der beruflichen Tätigkeit nachgegangen, muss mit den schlimmsten Folgen gerechnet werden. Der gesamte Gelenkknorpel, der als Pufferzone wirkt, wird zerstört und die knöchernen Gelenke stoßen aneinander. Danach ist es kaum möglich, weiterhin den beruflichen Tätigkeiten nachzugehen.
Als letzter Ausweg ist eine Operation oder beruflicher Neubeginn notwendig.