Nein. Bei Kindern unter 12 Jahren darf der Wirkstoff Loperamid, der auch in Imodium® enthalten ist, nicht angewendet werden. Zumindest nicht in den üblichen Tablettenformen, die man als Erwachsener einnehmen kann. Theoretisch kann der Arzt eine flüssige Form des Wirkstoffs verschreiben, die geringer dosiert ist. Aber das ist eigentlich unnötig, da es für Kinder gut verträgliche Alternativen gibt.
Einer der Gründe für diese Vorsichtsmaßnahme: Loperamid kann bei Kindern durch die unreife Blut-Hirn-Schranke ins Gehirn gelangen. Dort kann der Wirkstoff einen sogenannten Opiatrausch erzeugen, was im schlimmsten Fall zu einer Atemlähmung führen könnte. Ab dem 12. Lebensjahr muss man diesbezüglich aber keine Befürchtungen mehr haben.
Warum überhaupt Loperamid?
Zum Hintergrund: Loperamid bekämpft nicht die Ursachen von Durchfall, sondern wirkt, in dem es die Darmbewegungen stark verlangsamt. Das geschieht, in dem bestimmte Rezeptoren in der Darmwand blockiert werden. Dieser künstlich erzeugte Verstopfungseffekt führt dazu, dass der Stuhl langsamer nach unten wandert und dabei stärker eindickt, weil mehr Wasser rückresorbiert werden kann.
Bei Erwachsenen ist Loperamid immer dann eine Option, wenn der akute Durchfall unbedingt gestoppt werden soll und das mit den üblichen Hausmitteln nicht gelingt. Bei Kindern sind diese Tabletten erst ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Quellen:
- S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen und Morbus Whipple. Herausgeber: Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen (DGVS) et al. AWMF-Register-Nummer: 021/024 Klasse S2k.
- Maucher, I V. Loperamid. 2019. https://www.gelbe-liste.de.