Unter welchen Handelsnamen sind die Wirkstoffe Phenprocoumon, Warfarin und Acenocoumarol erhältlich?
Die Wirkstoffe Phenprocoumon, Warfarin und Acenocoumarol, allesamt Gerinnungshemmer der Gruppe der Cumarin-Derivate, werden in verschiedenen Ländern häufig unter anderem Namen vertrieben.
Ja, die Wirkung von Gerinnungshemmer-Tabletten wie Marcumar® lässt sich medikamentös aufheben. Und zwar mit Vitamin K.
Ja. Der Wirkstoff von Marcumar® ist Phenprocoumon. Außer Phenprocoumon gibt es zwei weitere Wirkstoffe aus der Gruppe der Cumarine: Warfarin und Acenocoumarol. Die Handelsnamen in Deutschland sind Coumadin® und Sintrom®.
Grundsätzlich können Sie auch unter Behandlung mit Marcumar® oder ähnlichen Blutverdünnern alle Sportarten betreiben – vorausgesetzt, diese gehen nicht mit einem erhöhten Sturz- oder Unfallrisiko einher.
Kleinere oberflächliche Verletzungen, Nasenbluten oder Zahnfleischbluten sind meist kein größeres Problem. Bei Nasenbluten helfen Nasensprays, die für eine Engstellung der Gefäße in der Schleimhaut sorgen.
Ja, ein besonderes Risiko besteht hierbei nicht. Denn die Grippeschutzimpfung erfolgt subkutan, d.h. der Impfstoff wird unter die Haut in das Unterhautgewebe gespritzt.
Vor Operationen oder anderen medizinischen Eingriffen ist häufig eine Reduzierung von Marcumar® oder ähnlichen Gerinnungshemmen und ein vorübergehender Übergang auf Heparin notwendig. Zeitweise ist die Behandlung mit den zwei gerinnungshemmenden Medikamenten also überlappend.
Nein, in der Regel nicht. Fast alle Zahnbehandlungen lassen sich unter einer gerinnungshemmenden Behandlung mit Cumarinen wie Marcumar® durchführen, selbst das Ziehen eines Zahns. Allerdings sollte der INR-Wert (Maß der Blutgerinnung) nicht über 3,5 liegen.
Nein, Sie müssen auf keine Nahrungsmittel verzichten. Zwar kann eine vermehrte Aufnahme des Vitamins die gerinnungshemmende Wirkung von Marcumar® oder anderen blutverdünnenden Wirkstoffen abschwächen. Doch muss nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Deutschen Herzstiftung niemand auf Nahrungsmittel wie Leber, Spinat, Grünkohl, Rotkohl, Brokkoli oder Blumenkohl verzichten. Denn diese Nahrungsmittel sind Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung.
Gelegentlicher Alkoholgenuss in Maßen ist unter einer Behandlung mit Cumarin-Derivaten (Marcumar® u.a.) durchaus erlaubt. Regelmäßiger oder übermäßiger Alkoholkonsum dagegen führt zu einer veränderten Verstoffwechselung der Medikamente in der Leber und zu einer abgeschwächten Wirkung. Das bedeutet: Die Thrombose-Gefahr steigt.
Nein, in der Regel kann Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin®) nicht alternativ zu Cumarinen wie Marcumar® eingesetzt werden. Denn ASS beeinflusst die Gerinnungsfähigkeit des Blutes weitaus weniger als die Gerinnungshemmer der Gruppe der Cumarine.
Nein, auf keinen Fall darf man eine Behandlung mit Tabletten zur Gerinnungshemmung (Cumarin-Derivate) eigenmächtig absetzen. Denn in der Folge könnten lebensgefährliche Blutgerinnsel entstehen.
Ja, allerdings müssen bei einigen gängigen Schmerzmitteln ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Bei Schmerzmitteln aus der Gruppe der nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAR) wie Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Diclofenac muss der Gerinnungswert in kürzeren Abständen überprüft und zudem ein begleitender Magenschutz durchgeführt werden.
Nein, es ist grundsätzlich verboten, bei Einnahme von Tabletten zur Gerinnungshemmung (Antikoagulation) Spritzen in den Muskel zu bekommen. Denn es kann wegen der reduzierten Blutgerinnung zu Blutungen in den Muskel kommen, die den Muskel selbst oder aber Nerven schädigen könnten.
Viele gebräuchliche Schmerzmittel, darunter Acetylsalicylsäure (ASS) und Ibuprofen, interagieren mit Cumarinen wie Marcumar®. Sie können zu einer verstärkten Wirkung der Gerinnungshemmer führen.
Wie wirkt Phenprocoumon (Marcumar®) auf die Blutgerinnung? Welche Nebenwirkungen können auftreten, worauf muss man wegen der Blutverdünnung achten? Alle Fragen dazu beantworten wir im folgenden Beitrag.
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