Menschen mit einer chronisch venösen Insuffizienz (chronische Venenschwäche) steht nach dem Schwerbehindertengesetz ein Behinderungsgrad (GdB) zu. Je nach Ausmaß der Beschwerden und Einschränkung wird dieser Grad in einem Gutachten festgelegt:
- gering ausgeprägte, belastungsabhängige Schwellung (Ödem) ohne wesentliche Beschwerden einer Stauung: GdB 0 bis 10 Prozent
- erhebliche Beschwerden durch die venöse Stauung, mehrmals Entzündungen im Jahr: GdB 20 bis 30 Prozent
- offenes Bein mit Geschwürbildung; je nach Ausdehnung und Häufigkeit des Auftretens: GdB 20 bis 50 Prozent
ich habe aktuell eine Thrombose im Gehirn und eine in der Lunge. Die Lunge hat dadurch einen Mikroinfarkt bekommen.
Hätte ich Anspruch auf einen Grad der Behinderung?
wir sind keine Experten auf diesem Gebiet, aber tendenziell ja. So etwas wird immer vor Ort von Gutachtern entschieden. Einfach mal mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin sprechen.
Viele Grüße vom Navigator-Team
seit über 10 Jahren habe ich ein Ulcus am Unterschenkel. Mehrfache Versuche, es mit Spalthaut zu verschließen: Fehlanzeige! Hinzu kommt ein Lipo-Lymphödem (Stadium Elephantiasis). Seit 2005 habe ich nur 1 Grad von 20%, und seit Nov. 2022 besteht auch Pflegegrad 2. Was steht mir zu? Darf man jetzt nur mit einer 10er Hochstufung rechnen?