Menschen mit einer chronisch venösen Insuffizienz (chronische Venenschwäche) steht nach dem Schwerbehindertengesetz ein Behinderungsgrad (GdB) zu. Je nach Ausmaß der Beschwerden und Einschränkung wird dieser Grad in einem Gutachten festgelegt:
- gering ausgeprägte, belastungsabhängige Schwellung (Ödem) ohne wesentliche Beschwerden einer Stauung: GdB 0 bis 10 Prozent
- erhebliche Beschwerden durch die venöse Stauung, mehrmals Entzündungen im Jahr: GdB 20 bis 30 Prozent
- offenes Bein mit Geschwürbildung; je nach Ausdehnung und Häufigkeit des Auftretens: GdB 20 bis 50 Prozent
Können die Folgebeschwerden (Krämpfe, Gelenkentzündungen) einer Venen-Insuffizienz ggf. durch "Beinvenen-Thrombosen-Reha-Maßnahmen" gelindert werden? Wie geht man das am besten an?
Ich mache mir auch gerade Gedanken darüber, einen GdB zu beantragen, weil ich aufgrund meiner Beschwerten nicht über mehrere Stunden stehen kann. Und, wie sieht es mit einem höhenverstellbaren Arbeitstisch und einem speziellen Stuhl aus? Es könnte die Bewegung fördern, da ich berufsbedingt sehr an den Schreibtisch gebunden bin.
LG – Rüdiger
wir haben dazu einen neuen Beitrag erstellt, weil uns Ihre Frage generell wichtig erscheint. Bitte mal im Menü schauen
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Viele Grüße vom Navigator-Team
ich habe aktuell eine Thrombose im Gehirn und eine in der Lunge. Die Lunge hat dadurch einen Mikroinfarkt bekommen.
Hätte ich Anspruch auf einen Grad der Behinderung?
wir sind keine Experten auf diesem Gebiet. So etwas wird immer vor Ort von Gutachtern entschieden. Einfach mal mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin sprechen.
Viele Grüße vom Navigator-Team
seit über 10 Jahren habe ich ein Ulcus am Unterschenkel. Mehrfache Versuche, es mit Spalthaut zu verschließen: Fehlanzeige! Hinzu kommt ein Lipo-Lymphödem (Stadium Elephantiasis). Seit 2005 habe ich nur 1 Grad von 20%, und seit Nov. 2022 besteht auch Pflegegrad 2. Was steht mir zu? Darf man jetzt nur mit einer 10er Hochstufung rechnen?