Nach einer Brustkrebsoperation bezahlt die Krankenkasse ohne weiteres Lymphdrainagen. Die Dauer der Verordnung hängt jedoch von der Diagnose und dem Stadium des Ödems ab.
Lymphdrainagen erhalten betroffene Frauen mit chronischem Lymphödem, aber auch in früheren Stadien, wenn die Notwendigkeit für einen Bedarf festgestellt wurde. Das ist auch sehr wichtig, denn bleibt ein Lymphödem unbehandelt, hat das enorme Folgen für das Lymphsystem und somit auch für den gesamten Stoffwechsel.
Beim chronischen Lymphödem ist die Sache klar
Ein Lymphödem im Stadium II und III wird als chronisch eingestuft. Dazu zählt auch ein Lymphödem nach axillärer Lymphknotenentfernung. Somit kann hier der Arzt unbefristet eine langfristige Verordnung für Lymphdrainage ausstellen. Allerdings ist mindestens alle zwölf Wochen eine regelmäßige ärztliche Kontrolle und ein erneutes Rezept notwendig.
Es ist sogar möglich, bei einem Lymphödem im Stadium I nach einer Lymphknotenentfernung Lymphdrainagen zu bekommen. Oder auch, wenn das Lymphödem zwar noch nicht so stark ausgeprägt ist wie im Stadium II, sich aber zusehends verschlechtert. Das kann sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Verordnung sein.
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Lymphdrainage für kurze Zeit
Sie können auch eine kurzfristige Verordnung über Lymphdrainage bekommen, wenn keine Lymphknoten entfernt wurden. Es gibt auch nach einer brusterhaltenden Operation ohne Lymphknotenentfernung Faktoren, die den Lymphabflusses hemmen, wodurch sich allmählich ein Ödem bilden kann. Hier muss ebenfalls frühzeitig mit einer Lymphdrainage begonnen werden. Der Arzt darf daher auch dann Lymphdrainage verordnen, wenn das Lymphödem noch nicht stark ausgeprägt ist.
Die Dauer der Lymphdrainage richtet sich nach dem Erfolg der Behandlung. Die Verordnung bekommen Sie von Ihrem Arzt. Er kann bei diesen Indikationen außerhalb des Regelfalles Verordnungen sofort ausstellen. Sie belasten sein Heilmittelbudget im Übrigens nicht.