Autorin des Artikels
Dr. med. Susanne Endres
Fachärztin für Innere Medizin
Bei Gefäßerkrankungen wie Thrombosen und Lungenembolien kann man eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation beantragen. Ob sie von der Versicherung genehmigt wird, hängt unter anderem vom Ausmaß der Erkrankung ab.
Eine Reha beziehungsweise Anschlussheilbehandlung (AHB) ist häufig sinnvoll, um Körper und Seele mit geschultem Personal aufzubauen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Sie wird noch in der Klinik im Rahmen der Akutbehandlung beantragt.
Verstopfte Adern und Luftnot
Bei einer Lungen(arterien)embolie (LAE) verstopfen die Gefäße, die für die Sauerstoffaufnahme verantwortlich sind. Eine solche Situation kann je nach Ausmaß lebensbedrohlich sein. Typischerweise leiden Betroffene unter Luftnot und atemabhängigen Schmerzen.
Ein Teil der Betroffenen erholt sich zudem nur langsam und braucht länger als sechs Monate, um sich ausreichend belastbar zu fühlen. Oft spielen dabei auch Begleitkrankheiten eine Rolle. Eine Rehabilitation im Anschluss an eine Lungenembolie kann Menschen auf den Alltag und das Berufsleben wieder vorbereiten.
Wann zahlt die Versicherung?
Noch vor einigen Jahren wurde eine LAE fast immer stationär in einer Klinik behandelt. Allein die Einstellung auf Marcumar oder ähnliche blutverdünnenden Medikamente dauert ein paar Tage. Inzwischen gibt es neue Blutverdünner, die direkt und sofort wirken, so dass bei leichten Lungenembolien manchmal nicht einmal mehr ein Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig ist.
Während nach einer Bandscheibenoperation, einem akuten Herzinfarkt oder einem Schlaganfall eine Anschlussheilbehandlung problemlos von den Versicherungen genehmigt wird, ist dies bei der Lungenembolie weniger klar geregelt. Die Versicherungen entscheiden unter anderem abhängig davon, wie schwer das Ausmaß der LAE ist. Eine Rolle spielt dabei, ob zum Beispiel beide Seiten der Lunge betroffen sind, ob die Verstopfung bis in die großen Hauptadern reicht und ob auch das rechte Herz unter dem erhöhten Lungendruck leidet. Wichtig ist zudem, wie viele Begleiterkrankungen Sie haben und wie alt Sie sind.
Antrag noch in der Klinik
Ob Sie eine Anschlussheilbehandlung benötigen, entscheiden auch Ihre behandelnden Ärzte mit. Sie schildern der Versicherung, welche Probleme bei Ihnen vorliegen und weshalb Sie von einer medizinischen Reha profitieren würden.
Die Genehmigung erfolgt dann durch die Versicherung. Wichtig ist, dass einige formale Punkte wie zum Beispiel die Dauer von Beitragszahlungen erfüllt sind. Eingereicht wird der Antrag dann über den Sozialdienst der Klinik, in der Sie behandelt werden. Wird eine AHB genehmigt, muss sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung begonnen werden.
Vorgeschichte:
Lungenembolie nach Kaiserschnitt 8/1994 und tiefe Beinvenenthrombose li. Unterschenkel 8/2018. Dabei wurde eine Thrombose in der re. Leiste und eine Lungenembolie bds. festgestellt. Sollte einfach nur eine Vorsichtsmaßnahme sein! Die Hüft-OP sollte genau durch diese re. Leiste erfolgen. Nicht auszudenken, was dann passiert wäre! Ich hatte keinerlei Anzeichen, keine Atembeschwerden usw. Ich habe die Welt nicht mehr verstanden! Nur durch eine reine Kontrolluntersuchung wurde das festgestellt. Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht, ohne Vorankündigung!