Die routinemäßige Gabe von Silbernitrat-Augentropfen nach der Geburt ist noch weit verbreitet, seit 1992 aber aufgrund der umfassenden Infektionsdiagnostik während der Schwangerschaft nicht mehr vorgeschrieben.
Seit dem 19. Jahrhundert erfolgt das Einträufeln von 1%-iger Silbernitrat-Lösung (auch als Credé-Prophylaxe bezeichnet) in den Bindehautsack des Neugeborenen, um einer Gonokokken-Infektion (Tripper) am Auge vorzubeugen. Ist nämlich die Mutter infiziert, werden die Erreger beim Geburtsvorgang auf das Kind übertragen und können bis zu seiner Erblindung führen. Das ist allerdings heute eine Rarität. Hinzu kommt, dass Silbernitrat nicht nur Höllenstein genannt wird, sondern auch tatsächlich höllisch brennt und durch die leichte Ätzung häufig zu einer Bindehautentzündung führt. Wenn Sie sicher sind, frei von Gonokokken zu sein, können Sie diese Behandlung im Interesse Ihres Kindes ablehnen.
Im Rahmen der regelmäßigen Schwangerschaftsvorsorge wird häufig auch ein Abstrich vorgeschlagen, der eine Infektion mit Gonokokken prüft bzw. sicher ausschließt.
Auch Chlamydien können ins Auge gehen
Außerdem gibt es den sogenannten Chlamydientest in der Schwangerschaft. Auch diese Bakterien können aufs Kind übertragen werden und eine Augenentzündung auslösen.
Falls das Ergebnis eine solchen Abstrichs positiv ist (also eine Infektion mit Gonokokken oder Chlamydien vorliegt), sollte Ihr Neugeborenes mit einer antibiotischen Augensalbe behandelt werden. Die in vielen Kliniken ebenfalls routinemäßig eingesetzten antibiotischen Augentropfen gegen Chlamydien, die auch eine Bindehautentzündung verursachen können, erscheinen dagegen verzichtbar. Die idealen Augentropfen gibt es leider (noch) nicht. Besprechen Sie die Handhabung deshalb vorab mit Ihrer Geburtsklinik.