Was ist eine Mutter-Kind-Kur? Wie läuft diese ab und wie gut hilft so eine Kur? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.
Grundlagen und Aufbau
Welches Konzept steckt hinter der Mutter-Kind-Kur?
Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Leistung, die in einer zugelassenen Kurklinik erfolgt und von allen gesetzlichen Krankenkassen voll bezahlt wird. Wenn Sie durch Ihre Elternrolle erheblich belastet und zudem gesundheitlich beeinträchtigt sind, soll Ihnen damit die Möglichkeit zur Erholung und Genesung geboten werden.
In der Regel drei Wochen
Für Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) besteht die Möglichkeit zur Mitaufnahme, wenn sie nicht zuhause betreut werden können. Auf den Kurerfolg wirkt sich das oft positiv aus. Kranke Kinder können gleichzeitig mitbehandelt werden.
In der Regel dauert eine Mutter-Kind-Kur 3 Wochen. Dabei werden Sie von einem Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern betreut, das sich um Sie und ggf. um Ihre Kinder kümmert.
Welche Ziele hat eine Mutter-Kind-Kur?
Die Kur ist mit einem individuellen Therapieangebot gefüllt und sollte nicht als Urlaub missverstanden werden. Je nachdem, ob eher Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen im Vordergrund stehen, soll eine Mutter-Kind-Kur
- eine Schwächung Ihrer Gesundheit beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, oder einer Gefährdung Ihrer gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen;
- eine bereits eingetretene Erkrankung heilen, bessern oder deren Verschlechterung verhindern.
Welche Erkrankungen werden in einer Mutter-Kind-Kur häufig behandelt?
Zu den häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen in Mutter-Kind-Kliniken aufgenommen werden, zählen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates,
- psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burn-out, Anpassungsstörungen),
- Atemwegserkrankungen,
- ernährungsbedingte Erkrankungen
- sowie Stoffwechselerkrankungen (z.B. Adipositas).
Wenn die Kinder mitbehandelt werden, dann meist wegen Erkrankungen des Atemsystems (Asthma & Co), Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen sowie Krankheiten der Haut und des Bewegungsapparates.
Kostenübernahme
Gibt es einen Anspruch auf Mutter-Kind-Kuren?
Ja, seit dem Frühjahr 2007 gehören Mutter/Vater-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, während sie zuvor nur den Status von Regelleistungen hatten. Damit steht grundsätzlich allen kurbedürftigen Frauen und Männern in Familienverantwortung ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorbeugung und Rehabilitation zu, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen voll tragen. Befragen Sie dazu Ihren Hausarzt und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse sowie bei entsprechenden Institutionen wie Familienberatungsstellen, Kuranbietern oder der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (www.muettergenesungswerk.de).
Noch ein Extra-Tipp:
Mit den richtigen Mikronährstoffen können Sie viel für Ihre Gesundheit tun.
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