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Das Ergebnis des Hörscreenings ist noch keine Diagnose. Bei einem unauffälligen Testergebnis kann allerdings eine Hörstörung Ihres Säuglings weitgehend ausgeschlossen werden. Umgekehrt bedeutet ein auffälliger Befund aber nicht automatisch, dass Ihr Sprössling schlecht hört. Nur etwa eines von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung.

Bei einem auffälligen Befund muss also zunächst nachkontrolliert werden. Oft erweist sich danach alles als okay. Bei wiederholt auffälligen Ergebnissen kann zur weitergehenden Abklärung eine Hirnstammaudiometrie veranlasst werden. Die ist etwas aufwändiger, aber prinzipiell auch harmlos und schmerzfrei.

Immer mal wieder aufs Hören achten

Aber auch bei einem unauffälligem Testergebnis des Hörscreenings sollten Sie die Entwicklung Ihres Kindes im Auge behalten. Viele Hörstörungen entwickeln sich erst im Laufe der Kindheit, z.B. aufgrund von Infektionen im Kleinkindalter. Achten Sie deshalb immer darauf, ob Ihr Kind gut hört. Wenn es auf plötzliche laute Geräusche nicht reagiert und nicht mit den Augen nach der Schallquelle sucht oder wenn es schon im ersten Lebensjahr mit dem „Brabbeln'“ aufhört, sollten Sie sein Gehör so bald wie möglich untersuchen lassen.

Das gilt natürlich auch, wenn das Neugeborenen-Hörscreening verpasst wurde. Eine frühe Diagnosestellung erhöht meistens die Chancen auf erfolgreiche Behandlung einer Hörschädigung und schützt vor deren Spätfolgen. Ein „unauffälliger Befund“ ist die erfreuliche Nachricht, dass Ihr Kind in die Welt des Hörens gesund hineinwächst.

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Dr. Hubertus Glaser, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

Dr. Hubertus Glaser
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

    Studium:
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Medizinischer Chefredakteur im wissenschaftlichen Springer-Verlag
  • freiberuflich als Entwickler, Berater und Publizist

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