Bei einer Radiojodtherapie wird radioaktives Jod eingesetzt, das direkt in der Schilddrüse Strahlung abgibt und erkranktes Gewebe dadurch zerstört. Diese Strahlung dringt noch eine Zeit lang nach außen und stellt damit ein potentielles Risiko auch für andere Menschen dar.
Maß für die Strahlung: die Halbwertszeit
Radiojod (Jod-131) hat eine physikalische Halbwertszeit von acht Tagen, d.h. innerhalb von acht Tagen reduziert sich die Strahlung um die Hälfte. Die tatsächliche effektive (= biologische) Halbwertszeit ist aber wesentlich geringer. Denn überschüssiges radioaktives Jod, das nicht in den Schilddrüsenzellen gespeichert wird, scheidet der Körper gleich über den Urin, Stuhl, Speichel und auch durchs Schwitzen wieder aus. Sie beträgt in etwa drei bis vier Tage.
Viel krankes Gewebe, viel Jod, viel Strahlung
Generell gilt: Je weniger Radiojod von der Schilddrüse aufgenommen wird und je weniger lang sie diese Substanz speichert, desto schneller wird die radioaktive Substanz wieder ausgeschieden und desto weniger lang strahlt man. Bei großen Knoten zum Beispiel, oder wenn mehrere „heiße“ Knoten (autonome Adenome) in der Schilddrüse vorhanden sind, strahlt man länger als wenn nur ein kleiner Knoten vorliegt. Das hat folgenden Grund:
Das Radiojod wird bevorzugt von Zellen mit krankhaft gesteigertem Stoffwechsel aufgenommen und gespeichert, wo es durch die Strahlung die Zellen zerstört. Je mehr schädliches Schilddrüsengewebe vorhanden ist, desto mehr Radiojod wird aufgenommen und desto länger braucht es, um die Zellen zu zerstören. Erst dann wird das radioaktive Mittel überschüssig und im Körper freigesetzt.
Jeder strahlt anders
Im Durchschnitt beträgt die „Verweildauer“ der Strahlung etwa drei bis sechs Tage. Sie hängt aber nicht nur von der Größe der Schilddrüse ab, sondern auch von der therapeutischen Dosis (Einnahmemenge) des Radiojods, die immer so gering wie möglich gewählt werden sollte.
Zudem ist die Geschwindigkeit des Abbaus von Mensch zu Mensch individuell verschieden. Die „Verweildauer“ der Strahlung kann allerdings anhand eines Radiojodtests vor der Therapie einigermaßen genau vorausgesagt werden.
Gesetzliche Vorgaben
Um Patienten, Ärzte und Besucher nicht unnötig mit radioaktiver Strahlung zu belasten, gibt es in Deutschland eine relativ strenge Strahlenschutzverordnung. In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass die Radiojodtherapie nur in speziell dafür eingerichteten Stationen durchgeführt werden darf.
Zudem fordert der Gesetzgeber, dass Patienten frühestens 48 Stunden nach der Radiojodgabe und/oder dem Erreichen einer bestimmten “Restaktivität“ die Krankenstation verlassen können. Dies kann mit einem Gerät gemessen werden.
Wichtig außerdem: Um die Ausscheidung des Radiojods zu beschleunigen, sollten Patienten darauf achten, ausreichend (täglich ein bis zwei Liter) zu trinken.
solange die radioaktive Strahlung nach einer Radiojodtherapie anderen Personen schaden kann, ist ein stationärer Klinikaufenthalt Pflicht. Deshalb müssen Sie für mindestens 48 Stunden (möglicherweise auch länger) im Krankenhaus bleiben. Leider können wir nicht beantworten, ob die geringe verbleibende Reststrahlung noch eine Gefahr für Schwangere in Ihrer Umgebung darstellt. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die behandelnde Klinik. Hier finden Sie Fachärzte, die auf die Radiojodtherapie spezialisiert sind und Ihnen mehr Informationen geben können. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihre Navigator-Medizin-Redaktion