Durch Botulinumtoxin A können unwillentlich Areale gelähmt werden, die wichtig sind für eine natürlich wirkende Mimik. In der Praxis kann es dadurch zu unerwünschten Veränderungen kommen.
Gerät zum Beispiel bei der Behandlung von Krähenfüßen das Botulinumtoxin zu tief in die Haut, kann dies einen Lachmuskel lähmen, so dass ein Mundwinkel herabhängt. Werden horizontale Stirnfalten unterspritzt, kann eine zu hohe Toxindosis – vor allem bei Frauen mit schwacher Muskulatur – eine oder beide Augenbrauen nach unten fallen lassen. Manchmal lassen sich nur noch die seitlichen Bereiche der Augenbrauen anheben. Da dieser Effekt „teuflisch“ wirken kann, nennt man diese Erscheinung „Mephisto-Phänomen“.
Zu unerwünschten Veränderungen des Gesichtsausdrucks und der Mimik kann es ebenfalls kommen, wenn die Behandlung im Bereich von Narben erfolgt und sich das Botulinumtoxin A demzufolge anders verteilt als in gesundem Gewebe. Solche Veränderungen halten so lange an, wie die Wirkung des Toxins – zwischen zwei und sechs Monate.
Als unerwünschte Wirkung nach Einspritzungen unter die Haut (subkutane Injektion) werden relativ häufig vorübergehende Muskelschwäche, an der Injektionsstelle örtlich auftretende Schmerzen, Mundtrockenheit, Störungen bei der Anpassung der Brechkraft (Akkommodation) des Auges sowie Blutergüsse (Hämatome) genannt. Zu Infektionen an den Injektionsstellen kann es infolge unsteriler Arbeitsweise kommen.
Quellen:
- S1-Leitlinie Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie (2018). Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG) und Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD). Website: AWMF. www.awmf.org