Wie bei anderen Antibabypillen, ist auch bei Aristelle® die im Beipackzettel aufgeführte Liste an möglichen Nebenwirkungen sehr lang. Erfreulicherweise treten die allermeisten dieser Nebenwirkungen bei der Mehrheit der Frauen allerdings kaum oder gar nicht auf. Viele der unerwünschten Wirkungen sind auch nur vorübergehender Natur, insbesondere zu Beginn der Pilleneinnahme.
Kopfschmerzen – Gewichtszunahme – Übelkeit
Zu den häufigen Nebenwirkungen von Aristelle® gehören u.a.:
- Kopfschmerzen
- Gewichtszunahme durch Wassereinlagerung
- Übelkeit
- gesteigerter Appetit
- schmerzhaftes Spannungsgefühl in den Brüsten
- Stimmungsschwankungen bis hin zu depressiven Verstimmungen
- verringerte sexuelle Lust
- Zwischenblutungen
Hier bitte sofort zum Arzt!
Sollten Sie dagegen ungewöhnlich starke Nebenwirkungen bemerken oder unter bestimmten unerwünschten Wirkungen länger als drei Monate leiden, wird dringend empfohlen einen Arzt aufzusuchen, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Obwohl eher selten, kann es unter der Pilleneinnahme nämlich durchaus auch zu schwerwiegenden, lebensgefährlichen Nebenwirkungen kommen, wie z.B.:
- Thrombosen, u.a. mit Gefahr einer Lungenembolie
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mit Gefahr eines Herzinfarktes (v.a. bei Raucherinnen)
- erhöhtes Schlaganfall-Risiko (v. a. unter folgenden Rahmenbedingungen: über 35 Jahre alt, Raucherin, Bluthochdruck, Migräne)
- Gewebewucherungen der Leber
Mindestens 1x im Jahr zum Gynäkologen
Durch eine dauerhafte Einnahme von Hormonpräparaten wie die Pille Aristelle®, kommt es selbstverständlich auch zu relevanten Veränderungen des körpereigenen Hormonhaushalts. Umso wichtiger ist es deshalb – gerade mit zunehmendem Alter – sich in regelmäßigen Abständen einem Frauenarzt vorzustellen, um gewisse Risiken weitestgehend zu minimieren.
Quellen:
- Aktuelle Fachinformation Aristelle® 0,03 mg/2 mg Filmtabletten.
- Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg: Anwendung bei Akne möglich, wenn bestimmte andere Behandlungen nicht wirksam sind. Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 18.04.2017.