Ob Sie mit einem Hörsturz letztendlich ins Krankenhaus müssen oder ambulant behandelt werden können, hängt u. a. von der Schwere und der Art Ihrer Beschwerden ab. Auch bestehende internistische Begleiterkrankungen spielen hierbei eine Rolle.
Zuerst in die Praxis
Die meisten Menschen, die plötzlich von einem akuten Hörverlust betroffen sind, stellen sich in der Regel zunächst ambulant in einer HNO-Praxis vor. Dort muss der behandelnde Arzt dann anhand eines ausführlichen Erstgesprächs (Anamnesegespräch) und mithilfe zahlreicher grundlegender Tests feststellen, ob es sich wirklich um einen Hörsturz handelt oder ob etwas anderes hinter den Beschwerden steckt.
Dieses Vorgehen ist unumgehbar, da es sich beim Hörsturz um eine sogenannte Ausschlussdiagnose handelt. Das bedeutet, dass diese Diagnose erst gestellt werden darf, wenn andere Erkrankungen mit gleicher bzw. ähnlicher Symptomatik ausgeschlossen werden konnten.
Sobald alle Basisuntersuchungen abgeschlossen sind und feststeht, unter welcher Form und Schwere des Hörsturzes Sie leiden, wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Es gibt genügend Betroffene, die eine so leichte Form des Hörsturzes haben, dass man ruhig einige Tage ohne Therapie abwarten kann, um zu sehen, ob es zu einer Spontanheilung kommt.
Ambulante Möglichkeiten
Die derzeit existierenden Therapieverfahren in der Behandlung des Hörsturzes sind nicht unumstritten. Da bis heute nicht genau bekannt ist, weshalb ein Hörsturz plötzlich auftritt, gibt es auch keine anerkannten ursächlichen Behandlungsmethoden. Und das macht das Ganze so schwierig.
Die aktuellen Leitlinien zum Hörsturz empfehlen dennoch eine klare Strategie: Wenn nichts anderes dagegen spricht, wird der Hörsturz primär hochdosiert mit Glukokortikoiden (Kortison-Präparaten) behandelt. Sie werden entweder als Tablette oder Infusion über mehrere Tage verabreicht. Alternativ kommen diese Wirkstoffe lokal in Form der ITC (intratympanale Kortikoid-Therapie) zum Einsatz.
Beide Verfahren sind ambulant prinzipiell möglich und können bei ansonsten nicht weiter beeinträchtigten, gesunden, kreislaufstabilen Personen problemlos in der Praxis durchgeführt werden.
Ab ins Krankenhaus
Es gibt aber auch viele Fälle, bei denen eine stationäre Behandlung des Hörsturzes bevorzugt wird bzw. sogar die einzig sinnvolle Möglichkeit ist. Sollten Sie beispielsweise zusätzlich unter einer schweren internistischen, neurologischen und/oder psychiatrischen Erkrankung leiden, ist die Einweisung ins Krankenhaus eigentlich unumgänglich. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie während der Hörsturzbehandlung bestmöglich versorgt sind.
Auch ein akuter ein- oder beidseitiger Hörverlust, der Sie im Alltag stark beeinträchtigt, oder ein vollständiger Hörverlust kann stationär oft besser behandelt und begleitet werden. Ebenso ein Hörsturz, der mit einer deutlichen Einschränkung Ihres Gleichgewichtssinns einhergeht.
Ein weiterer Einweisungsgrund wäre übrigens auch, wenn Sie trotz ambulanter Therapie keine Besserung oder sogar eine Verschlechterung der Hörsturzsymptome feststellen würden und im Krankenhaus ggf. andere Maßnahmen zur Auswahl stünden.