Das kommt auf Ihren Versicherungsstatus an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit leider keine Behandlungskosten bei Hörsturz und Tinnitus. Privat, über Beihilfe oder über die Berufsgenossenschaft versicherte Personen bekommen die Therapiekosten in der Regel ersetzt.
Hintergründe zur Kostenablehnung
Wieso zahlt die Kasse eigentlich nicht, obwohl ein Hörsturz durchaus das Risiko für ein dauerhaft eingeschränktes Hörvermögen und/oder persistierende Ohrgeräusche (Tinnitus) mit sich bringt?
Die aktuelle Regelung begründen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vor allem damit, dass sämtlichen Behandlungsmöglichkeiten (aufgrund der unklaren Ursachen des Hörsturzes) bislang der vollständige wissenschaftliche Nachweis fehle. Im Falle der in den Leitlinien zum Hörsturz empfohlenen, wirksamen Kortison-Therapie lautet die Argumentation der GKV dagegen: "… da der Wirkstoff keine Zulassung zur Behandlung eines akuten Hörsturzes oder Tinnitus besitzt, ist die Verwendung desselbigen ein sogenannter "Off Label Use" und somit nicht erstattungsfähig." Ein Ablehnungsgrund findet sich anscheinend immer…
Gehen Sie dennoch zum Arzt
Auch wenn Ihre Krankenversicherung keine Hörsturz-Behandlung bezahlt, verzichten Sie dennoch nicht auf den Besuch beim HNO-Arzt. Erstens kann nur er feststellen, ob es sich auch wirklich um einen Hörsturz handelt. Zweitens ist auch nur er imstande, Ihnen eine fachkompetente Betreuung und ggf. entsprechende Therapieoptionen anzubieten.
Je nachdem, unter welcher Art und Schwere der Innenohrschwerhörigkeit Sie leiden, wird eine Behandlung nämlich entweder nötig sein oder eben auch nicht. Lassen Sie sich beraten! Wenn wirklich Handlungsbedarf besteht, dann sollte die Therapie allerdings auch möglichst zeitnah erfolgen. Nur so haben Sie die besten Chancen, wieder vollständig gesund zu werden.
Mögliche Therapiekosten
Vielleicht fragen Sie sich jetzt, von welchen Beträgen wir bei einer Hörsturz-Therapie überhaupt sprechen. Die Kosten hängen natürlich sehr stark vom gewählten Behandlungsverfahren bzw. von den verwendeten Arzneimitteln ab. So können Sie sich sicherlich vorstellen, dass eine aufwendige hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) in einem Druckkammer-Zentrum mit höheren Kosten verbunden ist als beispielsweise die tägliche Einnahme eines Medikaments.
Da die Kortison-Behandlung nicht nur die verbreitetste, sondern auch die von den Experten primär empfohlene Therapievariante ist, möchten wir Ihnen diese als Beispiel aufführen. Bei einer 5-tägigen hochdosierten Infusionstherapie (über die Vene) mit dem Kortison-Wirkstoff Prednisolon liegt die Kostenaufteilung folgendermaßen:
- Fünf Infusionen (ohne Medikamente) kosten etwa 20 Euro pro Infusion.
- Hinzu kommen die Medikamentenkosten, z. B. drei Ampullen Prednisolon à 250mg. Sie kosten in der Apotheke etwa 55 Euro.
Eine mehrtägige Tablettenbehandlung mit Prednisolon (nach absteigendem Kortikoid-Schema) ist da deutlich günstiger, aber natürlich auch schwächer in der Wirkung. Zehn Tabletten haben hierbei einen Kostenpunkt von etwa 15 Euro. Zum Vergleich: Für eine zehntägige HBO-Behandlung können Sie dagegen ungefähr mit 1500 bis 2000 Euro rechnen.