Normalerweise ja. Im Rahmen der derzeit laufenden Bemühungen um Integration der betroffenen Kinder kommt es ohnehin zum Abschmelzen separater Betreuungsangebote.
Suchen Sie gemeinsam mit den Betreuern im Kindergarten oder in der Schule – und bei ausgeprägten Teilleistungsstörungen auch unter Hinzuziehung von Arzt und Therapeuten – nach sinnvollen Lösungen für eventuell auftretende Probleme. Möglicherweise fällt Ihrem Kind die Eingliederung in einen Kindergarten mit kleinen Gruppen bzw. in einer Schule mit kleinen Klassen leichter.
Quellen:
- Nachteilsausgleich bei ADHS. Stand: 2021. Herausgeber: ADHS Deutschland e.V. Online auf www.adhs-deutschland.de.