Wie sieht die Vorsorgeuntersuchung fürs Herz aus? Und wann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten? Mehr zu diesen Themen lesen Sie in folgendem Beitrag.
Kostenübernahme
Welche Herz-Vorsorgeuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Nach dem 35. Lebensjahr haben Männer und Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen, der Zuckerkrankheit und Nierenerkrankungen. Darunter fallen:
- ausführliche Erhebung der Krankengeschichte und von Beschwerden (Anamnese)
- Untersuchung des ganzen Körpers (Ganzkörperstatus)
- Blutuntersuchung: Gesamtcholesterin, Blutzucker
- Urinuntersuchung: Eiweiß, Zucker, rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen, Nitrit
Liegen bereits Risikofaktoren wie Bluthochdruck, eine Zuckerkrankheit oder Erkrankungen des Herzens vor, werden zusätzlich weitere Laboruntersuchungen und ein Elektrokardiogramm von den gesetzlichen Krankenkassenkassen bezahlt.
Zahlen die Krankenkassen einen gründlichen Herz-Check, wenn keine Beschwerden vorliegen?
Nein, meistens nicht. Untersuchungen des Herzens auf seine Leistungsfähigkeit sind – soweit keine Beschwerden vorliegen – keine Kassenleistung gesetzlich Versicherter.
Privatkassen übernehmen die Kosten häufiger, aber auch hier sollten Sie sicherheitshalber vorher nachfragen.
Noch ein Extra-Tipp:
Mit den richtigen Mikronährstoffen können Sie viel für Ihre Gesundheit tun.
Unsere Empfehlungen dazu finden Sie hier.
Quellen:
- Gesundheits-Check-up. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit. www.bundesgesundheitsministerium.de.
dieser 3D-Herzultraschall ist doch genauso sicher wie ein Kathetereingriff? Zahlt das auch die Krankenkasse? Weil, ich habe eine Nierenschwäche und kann eigentlich kein Kontrastmittel vertragen. Mit herzlichen Grüßen
die beiden Untersuchungen sind in ihrer Aussagekraft unterschiedlich, man kann nicht pauschal sagen, dass die eine die andere adäquat ersetzen kann. Außerdem kann beim Herzkatheter auch gleichzeitig operiert werden, das geht beim Ultraschall nicht.
Wenn Sie keine Kontrastmittel vertragen, müssen Sie das natürlich mit der ausführenden Praxis oder Klinik besprechen.
Wir wissen zu wenig über Sie, um konkretere Tipps zu geben.
Viele Grüße vom Navigator-Team
Bis auf eine verdickte Herzwand und Ablagerungen in den Gefäßen ist jedoch alles in Ordnung.
Ich bin irritiert, denn wenn bekannt ist, dass durch eine Erkrankung Folgeerkrankungen entstehen können, bin ich davon ausgegangen, dass Prävention von den Kassen bezahlt wird.
Mich interessiert, wann die Kasse Prävention übernimmt.
Sie sind zurecht irritiert.
Hat der Kardiologe Ihnen das zuvor nicht gesagt? Das wäre dann nicht in Ordnung.
Oder fehlte vielleicht eine ordnungsgemäße Überweisung? Aber auch dann hätte der Kardiologe etwas sagen müssen.
Besteht Verdacht auf Herzprobleme, zahlt die Kasse die Untersuchung, jedenfalls die üblichen Untersuchungen.