Die UV-Phototherapie umfasst Ganz- und Teilkörperbestrahlungen mit UVA und/oder UVB-Strahlen. Neben den sogenannten „Trocken-Bestrahlungen“ kommen in der Behandlung verschiedener Hauterkrankungen v. a. Photo-Sole- und Photo-Chemo (PUVA)-Therapien zum Einsatz.
Weitere Informationen rund um die UV-Lichttherapie finden Sie im folgenden Beitrag.
Balneo-Phototherapie
Was bedeutet Balneo-Phototherapie?
Die Balneo-Phototherapie findet u. a. Anwendung bei chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen wie der Schuppenflechte oder der Neurodermitis. Es handelt sich um eine Behandlungsform, bei der wirkstoffhaltige Bäder mit ultraviolettem Licht (UV-Licht) kombiniert werden.
In der Therapie der Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte) gibt es verschiedene Arten der Balneo-Phototherapie:
- Photo-Sole-Therapie (Salzwasserbad mit anschließender UVB-Bestrahlung)
- Photo-Chemo-Therapie bzw. Balneo-PUVA (der Wirkstoff Psoralen im Badewasser macht die Haut lichtempfindlich, anschließend Bestrahlung mit UVA)
- Schwefel-Mineralwasser-Bad mit anschließender UVA- oder UVB-Bestrahlung
Der Natur nachempfunden
Die Photo-Sole-Therapie ist, wenn Sie so wollen, eine praktische Umsetzung der Balneo-Klima-Therapie, wie man sie aus den Heilbädern der Ost- und Nordsee oder vom Toten Meer her kennt. Der therapeutische Effekt, der sonst in den Kurbädern auf natürliche Weise erreicht wird, wird stattdessen einfach in der Praxis bzw. Klinik künstlich nachgestellt.
Wirkprinzip und Ablauf einer Photo-Sole-Therapie am Beispiel der Psoriasis:
- Herstellung eines Salzwasser-Vollbades oder -Teilbades
- Salz-Konzentrationen von ca. 3 % (Meerwasser-Verdünnung, z. B. bei Neurodermitis) bis hin zu 25 % (Stark-Sole, v. a. bei der Schuppenflechte) möglich
- Nach dem Bad verbleibt das Salz auf der Haut.
- Die Salzkristalle fördern u. a. die Wirkung des künstlichen UV-Lichts durch eine Steigerung der Lichtempfindlichkeit.
- Die unmittelbar folgende Phototherapie mit ultravioletten Strahlen (meist UVB-311nm oder UVB-Breitband) wirkt antientzündlich, indem sie die zugrundeliegende Überreaktion des Immunsystems vermindert.
Überblick der Behandlungsmöglichkeiten
Lassen sich die Behandlungen auch kombinieren?
Neben der zuvor benannten klassischen Photo-Sole-Therapie gibt es im Bereich der Balneo-Phototherapie auch andere Varianten. Insbesondere die zum Teil sehr empfindliche Haut von Neurodermitikern profitiert von solchen Alternativen.
So gibt es beispielsweise spezialisierte Hautkliniken, die neben der Sole-Behandlung auch Bäder mit Schwefel-Mineralwasser (bzw. Kombinationen) anbieten. Sie wirken ebenfalls entzündungshemmend, heilungsfördernd und hautpflegend. Allerdings sind sie weniger reizend als ein Salzbad und werden gerade in akut-entzündlichen Krankheitsphasen von den Betroffenen besser toleriert.
Was bedeutet PUVA-Therapie?
Eine weitere Option in der Behandlung der mittelschweren bis schweren Schuppenflechte, des schweren atopischen Ekzems oder anderer ausgeprägter chronischer Hauterkrankungen ist die PUVA-Bad-Therapie. Der Name PUVA setzt sich zusammen aus Psoralen und UVA. Durch die Zugabe des pflanzlichen Wirkstoffes Psoralen in das Vollbad wird die Haut des Badenden lichtempfindlicher gemacht. Die anschließende Bestrahlung mit UVA-Licht hat durch dieses Prozedere eine deutlich intensivere Wirkung, aber auch mehr Nebenwirkungen. Deshalb sollte die Behandlungsvariante immer gut überlegt sein und auf die besondere Mitwirkungspflicht der Betroffenen hingewiesen werden.
Übrigens, das Psoralen gibt es nicht nur als Badezusatz, sondern auch in Form von Tabletten und Cremes.
Was versteht man unter der "trockenen" Phototherapie?
Neben der Balneo-Phototherapie gibt es natürlich auch die reine, "trockene" Phototherapie (UV-Lichttherapie). Welche Art der Lichttherapie letztendlich für Sie in Frage kommt, hängt vom vorliegenden Krankheitsbild bzw. Schweregrad Ihrer Hauterkrankung ab.
In der Behandlung der Schuppenflechte stehen Ihnen grundsätzlich folgende Strahlenspektren zur Verfügung:
- UVB (Breitbandspektrum)
- UVB-311 (Schmalbandspektrum)
- UVA (meist in Kombination mit UVB angewandt)
Bitte beachten Sie, dass die Art der UV-Therapie stark von Ihrem Wohnort und den dort verfügbaren ambulanten oder stationären Möglichkeiten abhängen kann. So wird z. B. die Balneo-PUVA-Behandlung nur von wenigen Hautarztpraxen angeboten. Informieren Sie sich.
PUVA
Was ist eine PUVA-Therapie?
Die PUVA (Psoralen + UVA) stellt eine besondere Form der UV-Phototherapie dar, die in der Behandlung schwerer chronisch-entzündlicher Hauterkrankungen eingesetzt wird. Hierbei erhöht der Wirkstoff Psoralen die Lichtempfindlichkeit der Haut und somit die Wirksamkeit der UVA-Strahlen.
Es stehen Ihnen grundsätzlich folgende Methoden der PUVA-Therapie zur Verfügung:
- Creme-PUVA (zur äußerlichen Anwendung, vor allem bei isoliertem Befall der Hände und Füße)
- Bade-PUVA (geeignet für die äußerliche Teil- und Ganzkörper-Behandlung, mit Ausnahme des Kopfes)
- orale PUVA (innerliche Anwendung von Psoralen mittels Tabletten)
Seit Jahrtausenden bekannt
Psoralen ist ein Wirkstoff, der in ätherischen Ölen verschiedener Pflanzen vorkommt und lichtsensibilisierend wirkt. Schon vor über 3000 Jahren wusste man sich der heilenden Wirkung dieses Naturstoffs in der Behandlung von Hauterkrankungen zu bedienen. So wurden bereits im alten Ägypten, in China und Indien Pflanzenextrakte auf die Haut aufgetragen, um dann in Kombination mit Sonnenlicht beispielsweise die Vitiligo (Weißfleckenkrankheit) zu behandeln. Das war der Beginn der heutigen Photo-Chemotherapie.
Hintergrund, Risiken und Tipps
Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es bei der PUVA-Therapie?
In der modernen Variante der PUVA liegt uns der Lichtsensibilisator Psoralen meist als 8-MOP (8-Methoxypsoralen) oder Trimethylpsoralen vor. Wie bereits erwähnt, kann Psoralen entweder systemisch (innerlich) oder topisch (äußerlich) verwendet werden. Bei der Bade-PUVA hat man zusätzlich die Auswahl zwischen Teil- und Vollbädern.
Hinweise zur praktischen Durchführung der PUVA-Therapien:
- Bei der systemischen PUVA-Therapie wird 8-MOP in Tablettenform zwei Stunden vor der Bestrahlung eingenommen.
- Bei der topischen Behandlung wird vor der Bestrahlung eine Psoralen-haltige Creme auf die Hautareale aufgetragen oder die betroffenen Stellen in einem wirkstoffhaltigen Wasser gebadet.
- Der Zeitraum zwischen dem Auftragen der Creme und der UVA-Bestrahlung beträgt ca. eine Stunde.
- Die Badedauer (Teil- oder Vollbad) beträgt 15 bis 20 Minuten bei etwa 37 Grad Celsius. Die UVA-Bestrahlung sollte unmittelbar danach (maximal 20 Minuten später) erfolgen.
Was muss ich bei der PUVA-Therapie beachten?
Für Sie wichtig zu wissen ist, dass der Lichtsensibilisator Psoralen auch noch im Anschluss an die UV-Behandlung nachwirken kann. Diese sogenannte Sensibilisierungsphase ist, je nach Anwendungsvariante der PUVA, sehr unterschiedlich lang. Bei der oralen bzw. systemischen PUVA beträgt sie nach Tabletteneinnahme noch ca. acht bis zehn Stunden. Nach einer PUVA-Bad-Behandlung sind Sie noch etwa ein bis zwei Stunden lichtempfindlich und nach einer Creme-Anwendung noch ungefähr zwei bis drei Stunden.
Welche Tipps gibt es rund um die PUVA-Therapie?
Abschließend möchten wir Ihnen noch den einen oder anderen Ratschlag zum Thema PUVA-Behandlung mit auf dem Weg geben.
Alltags-Tipps während einer PUVA-Therapie:
- Achten Sie während der gesamten, oft mehrwöchigen Behandlungsdauer auf einen konsequentem Lichtschutz der Haut.
- Bei der oralen PUVA müssen Sie unbedingt auch Ihre Augen vor Sonnenlicht bzw. UV-Licht schützen.
- Denken Sie daran, vor allem im Sommer ggf. auch Baumwollhandschuhe oder Socken als zusätzlichen Textilschutz zu tragen.
- Beachten Sie bitte, dass Ihre Haut während der Sensibilisierungsphase des Psoralens selbst durch die Frontscheibe Ihres Autos noch sonnenbrandgefährdet ist.
Nebenwirkungen
Kann die UV-Phototherapie Nebenwirkungen haben?
Jede Therapie, die eine Wirkung hat, kann natürlich auch mit entsprechenden Nebenwirkungen einhergehen. Bei einer fachgerechten Anwendung der UV-Lichttherapien bei der Psoriasis oder einer anderen chronisch-entzündlichen Hauterkrankung sind die potenziellen negativen Folgen jedoch überschaubar.
Zum besseren Verständnis
Eines kurz vorweg: Die derzeit eingesetzten UV-Phototherapien in der Behandlung der Schuppenflechte oder Neurodermitis basieren auf verschiedenen Wellenlängenbereichen mit unterschiedlichen Wirkungen. Somit haben die kurzwelligen ultravioletten B-Strahlen (UVB) auch ganz andere mögliche Nebenwirkungen als die langwelligen UVA-Strahlen.
Hinzu kommt, dass die Kombination von UVA- und UVB-Strahlung mit speziellen Bädern (als sogenannte Balneo-Phototherapie) zusätzlich das Spektrum der unerwünschten Begleiterscheinungen erweitern kann. Das alles gilt es zu berücksichtigen.
Akute und Langzeitnebenwirkungen
Akute Nebenwirkungen
Prinzipiell unterscheidet man bei den möglichen Nebenwirkungen einer UV-Lichttherapie nicht nur zwischen den Bestrahlungsvarianten, sondern auch zwischen unmittelbaren und chronischen Folgeerscheinungen.
Mögliche akute Nebenwirkungen nach einer UV-Phototherapie:
- sonnenbrandähnliche Hautreaktionen (v. a. nach UVB)
- überschießende phototoxische Reaktionen (v. a. bei UV-Überdosierung einer PUVA)
- Bindehaut- und Hornhautentzündungen (bei fehlender Schutzbrille während der Bestrahlung, v. a. UVB und PUVA)
- Auslösung phototoxischer oder photoallergischer Reaktionen bei Einnahme lichtsensibilisierender Medikamente (v. a. UVA-1, UVA, PUVA)
- Triggerung einer Sonnenallergie (PLD, Polymorphe Lichtdermatose) bei bestehender Neigung (v. a. UVA, UVA-1)
- gelegentlich therapieresistenter Juckreiz (bei PUVA)
- trockene Haut, gereizte Haut
- Risiko von Herpes-Infektionen mit Gefahr eines flächenhaften Eczema herpeticatum (v. a. bei Neurodermitikern bei einer Hochdosis-UVA-1)
Langzeitfolgen
Auch die möglichen chronischen Schäden einer UV-Lichtbehandlung sollen nicht unerwähnt bleiben. Es erklärt sich von selbst, dass sie umso wahrscheinlicher auftreten, je intensiver sich der Betroffene im Laufe der chronischen Hauterkrankung sowohl den medizinischen Phototherapien als auch zusätzlich dem natürlichen Sonnenlicht und/oder Solarien ausgesetzt hat.
Mögliche chronische Nebenwirkungen einer UV-Phototherapie:
- UV-bedingte Pigmentflecken
- lichtbedingte frühzeitige Hautalterung
- erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Hautkrebsvorstufen bzw. Hautkrebs (v. a. PUVA)
Rundum-Paket muss stimmen
Voraussetzung für eine komplikationslose und erfolgreiche UV-Lichttherapie sind ein ausführliches Gespräch und eine gute Aufklärung durch den behandelnden Hautarzt. Unterrichten Sie Ihren Arzt hierbei über jedes Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel, das Sie einnehmen sowie über jede bestehende Grunderkrankung oder Allergien.
Nur durch einen reibungslosen Informationsaustausch können mögliche Risikofaktoren für eine Phototherapie ausgeschlossen bzw. beseitigt werden. Eine UV-Lichttherapie sollte immer verantwortungsbewusst und sorgfältig durchgeführt werden. Dazu gehört auch die Bestimmung Ihres Hauttyps vor Behandlungsbeginn sowie eine kontrollierte, langsame Steigerung der UV-Dosis entsprechend Ihrer Verträglichkeit. Langzeitbehandlungen sollten allerdings bei jeder Form der Phototherapie vermieden werden.
Kleiner Tipp: Es gibt UV-Pässe, in denen man sich die Anzahl und die Dosierungen der erhaltenen UV-Behandlungen eintragen lassen kann. Fragen Sie doch mal Ihren Arzt danach.
Anwendungsgebiete
Welche UV-Lichttherapie wird bei Neurodermitis empfohlen?
Darauf gibt es keine einheitliche Antwort, da die Auswahl der "richtigen" UV-Therapie beim atopischen Ekzem (Neurodermitis) von verschiedenen Faktoren abhängt.
Neben der Art und Schwere der Hauterkrankung spielen u. a. auch der Allgemeinzustand, die Begleitmedikation und Vortherapien der Betroffenen eine Rolle.
Wissenswertes zum Behandlungsablauf
UVA oder UVB?
Bei den ultravioletten Strahlungen UVA und UVB, die in der Dermatologie therapeutisch verwendet werden, handelt es sich um Lichtwellen im Bereich des nicht sichtbaren Lichts. Die künstlich hergestellte UV-Strahlung ist dem natürlichen Sonnenlicht nachempfunden und wirkt sich günstig auf Entzündungen und Autoimmunreaktionen in der Haut aus.
Zur Behandlung des atopischen Ekzems stehen folgende Strahlenspektren zur Verfügung:
- UVB (Breitbandspektrum, 280-320 nm Wellenlänge)
- UVB-311 (Schmalbandspektrum, 311-313 nm)
- UVA (320 - 400 nm, meist in Kombination mit UVB angewandt)
- UVA-1 (340 - 400 nm, in mittlerer und hoher Dosierung einsetzbar)
- PUVA
Obgleich alle Phototherapie-Varianten in der Behandlung der Neurodermitis ihre Berechtigung haben, wird derzeit (basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen) der UVB-311nm- und der UVA-1-Phototherapie der Vorzug gegeben. Die Balneo-PUVA-Behandlung wird als weitere mögliche Therapieoption benannt.
Die modernen Schmalspektrum UVB-Lampen mit einer Wellenlänge von 311 nm haben im Vergleich zu den veralteten Breitspektrum-Lampen im UVA/UVB-Bereich eine deutlich bessere antientzündliche Wirkung bei nur wenigen Nebenwirkungen.
Stehen, liegen oder doch baden?
Trotz der scheinbar unzähligen Bestrahlungsvarianten kann leider nicht jeder Betroffene aus den Vollen schöpfen. Bei der Auswahl der richtigen UV-Phototherapie gibt es nämlich einige Einschränkungen.
Faktoren, die es bei der Auswahl der UV-Therapie zu berücksichtigen gilt:
- Die UVA-1-Hochdosis-Therapie ist nur in spezialisierten Zentren durchführbar.
- Viele Hautarztpraxen besitzen lediglich UVA/UVB-Breitspektrum-Geräte.
- Nur wenige Hautärzte bieten die aufwendige Balneo-PUVA-Behandlung an.
- Nicht jede (Balneo-)Phototherapie wird ambulant von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Manche ältere, immobile oder herzkranke Menschen sind für die Balneo-Phototherapie nicht geeignet – die lange Badedauer plus UV-Behandlung sind körperlich belastend.
- bereits ausgeschöpftes Kontingent an PUVA-Behandlungen (Man sollte im Laufe des Lebens eine bestimmte Menge an UVA-Dosen nicht überschreiten.)
- Lichttherapie mehrmals wöchentlich ist für viele Berufstätige schwer realisierbar.
Im Zweifelsfall: Klinik
Sie sehen, manchmal sind es leider die Umstände, die über die "richtige" Therapie entscheiden. Sollten Sie also darüber nachdenken, Ihre Neurodermitis mit einer UV-Phototherapie in Angriff zu nehmen, wäre es nicht verkehrt, dafür ggf. auch eine stationäre oder teilstationäre Maßnahme in Erwägung ziehen.
Gerade bei chronischen Hauterkrankungen ist es durchaus sinnvoll, sich mal eine Auszeit zu nehmen und sich rundum behandeln zu lassen. Fachspezifische Reha-Kliniken bieten Betroffenen für mindestens drei Wochen ein Komplettprogramm, bei dem sowohl die Haut als auch der restliche Körper und die Seele interdisziplinär (fachübergreifend) behandelt werden.
Warum also nicht diesen Weg einschlagen? Alternativ gibt es für manchen Betroffenen aber auch die Option, die UV-Lichttherapie in einer wohnortnahen Tagesklinik durchführen zu lassen.
Was kommt für mich in Frage: orale oder Bade-PUVA?
Welche PUVA-Methode für Sie persönlich die geeignetste ist, hängt u. a. von Ihrem Allgemeinzustand, von Begleiterkrankungen, vom Verteilungsmuster der Hauterkrankung und ggf. von den Praxisgegebenheiten ab.
Beim Vergleich der äußerlichen gegenüber der oralen, innerlichen PUVA-Therapie soll nur die Ganzkörper-Bade-PUVA betrachtet werden. Die lokal anzuwendenden PUVA-Varianten (als Creme oder Teilbad) spielen an dieser Stelle erstmal keine Rolle.
Das sind die Vorteile
Ob nun Tablette oder Vollbad, jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile. Ein entscheidender Pluspunkt bei der systemischen (innerlichen) PUVA-Behandlung ist sicherlich die Tatsache, dass auch das Gesicht und die behaarte Kopfhaut mitbehandelt werden können. Im Falle der Bade-PUVA ist dies nicht möglich, da der Kopf das einzige Körperteil ist, das nicht ins Wasser getaucht werden darf. Ansonsten punktet die Bade-Variante aber in einigen anderen Bereichen.
Vorteile einer PUVA-Bad-Therapie:
- keine Einschränkungen bei bestehenden Leber- und Nierenfunktionsstörungen
- nur kurze Lichtsensibilisierungsphase (bis zu zwei Stunden)
- keine Schutzbrille nach der Behandlung erforderlich
- keine innerlichen Nebenwirkungen durch den Wirkstoff
- insgesamt niedrigere UVA-Dosierungen
Negative Aspekte
Was der Vorteil bei der einen Methode ist, ist der Nachteil bei der anderen. Somit muss man immer sehr gut abwägen und individuell entscheiden, welche Form der PUVA-Therapie für wen in Frage kommt.
Nachteile einer PUVA-Bad-Therapie:
- aufgrund der hohen Wassertemperatur (37°C) nicht für Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen geeignet
- hoher organisatorischer und technischer Aufwand (wird nur von wenigen Praxen angeboten, erheblicher Zeitaufwand für Betroffene)
- stark erhöhte Photosensibilität und somit Verbrennungsgefahr unmittelbar nach dem Bad (sehr vorsichtige UVA-Dosierung erforderlich)
Nachteile einer oralen (systemischen) PUVA-Therapie:
- Nebenwirkungen durch die Tabletten (Übelkeit, Erbrechen)
- Gegenanzeigen: eingeschränkte Nieren- und Leberfunktion
- (nahezu permanentes) Tragen einer speziellen UV-Schutzbrille nötig
- augenärztliche Kontrolluntersuchung vor Therapiebeginn immer erforderlich
- erhöhte Lichtsensibilisierung über etwa zehn Stunden
- strikter Lichtschutz auch von Kopf und Händen
- insgesamt höhere UVA-Dosierungen (mit erhöhter Gefahr von Langzeitschäden)
Zahlt die Krankenkasse die UV-Lichttherapie bei Neurodermitis?
Das kommt darauf an, um welche Art der Lichttherapie es sich bei Ihnen handelt und wo Sie diese durchführen lassen. In der ambulanten Behandlung der Neurodermitis bezahlen die Krankenkassen derzeit in der Regel lediglich die "trockene" UVB/UVA-Phototherapie.
Keine Balneo-Phototherapie möglich
Anders als bei der Schuppenflechte (Psoriasis) werden viele der UV-Lichttherapien, die in Hautarztpraxen beim atopischen Ekzem (Neurodermitis) zur Verfügung stehen, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen. Hier ein kleiner Überblick.
Ambulante UV-Phototherapien, die bei Neurodermitis nicht von der GKV bezahlt werden:
- UVA-1-Phototherapie (Niedrig-, Mittel- und Hochdosis)
- Photo-Sole-Therapie mit UVB311nm
- Bade-PUVA-Therapie
- Excimer-Laser 308nm (bei pruriginöser Neurodermitis)
Man kann also zusammenfassen, dass in der ambulanten Betreuung von Neurodermitikern momentan leider weder die Balneo-Phototherapien noch die UVA-1-Behandlungen oder der Excimer-Laser zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören.
Das könnte teuer werden
Wenn Sie dennoch eine der oben genannten Therapievarianten bei Ihrem niedergelassenen Hautarzt in Anspruch nehmen wollen, könnte das teuer werden. Um bei der UV-Lichttherapie einen möglichst guten Effekt zu erzielen, sollte man nämlich gerade am Anfang etwa 4 bis 5 Sitzungen wöchentlich über mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Alternative wäre da sicherlich die Anbindung an eine wohnortnahe dermatologische Tagesklinik, wo Sie (wenn es der Hautbefund rechtfertigt) Zugang zu sämtlichen Behandlungsmöglichkeiten hätten, ohne stationär in einer Klinik bleiben zu müssen.
Nachfragen kostet nichts
Auch wenn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beim atopischen Ekzem derzeit noch viele Lücken aufweist, sollten Sie dennoch nicht gleich frustriert die Flinte ins Korn werfen. Die GKV konkurrieren untereinander und werben stets um neue Kundschaft. Haken Sie ruhig mal bei Ihrer Krankenkasse nach, ob es ggf. nicht doch die eine oder andere Option für Sie gibt. Fragen kostet schließlich nichts.
Was ist die "Lichtimpfung" bei der Neurodermitis?
Das als Lichtimpfung ("DermoDyne-Therapie") bekannt gewordene Bestrahlungsverfahren verwendet UV-freies, langwelliges Blaulicht zur Behandlung der Neurodermitis und anderer chronisch-entzündlicher Hauterkrankungen.
Wissenschaft bleibt skeptisch
Die Wirksamkeit der Lichtimpfung durch Anwendung einer laserähnlichen Lichtquelle (mit einer Wellenlänge zwischen 400 und 500 nm) ist bislang wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen und daher umstritten. Die dermatologische Arbeitsgruppe zur "Leitlinie Neurodermitis" gibt derzeit mangels kontrollierter Studien auch keine Empfehlung zur Anwendung von langwelligem, sichtbarem Licht in der Therapie der Neurodermitis.
So soll's funktionieren
Laut Hersteller handelt es sich bei der Lichtimpfung um unschädliches, UV-freies, sichtbares Licht, das selektiv nur die Entzündungszellen in der Haut angreife und vernichte. Infolgedessen käme es zu einer Signalweitergabe im Körper, die dafür sorge, dass keine weiteren schädlichen Zellen mehr produziert würden.
Propagiertes Wirkprinzip der bei Neurodermitis eingesetzten Lichtimpfung:
- Das blaue Licht trifft gezielt nur die überschüssigen Entzündungszellen des Immunsystems (körpereigenes Abwehrsystem) und vernichtet sie.
- Die abgetöteten Zellen werden von den Fresszellen des Körpers zu den Lymphknoten abtransportiert und verlieren somit ihre Entzündungsaktivität.
- Die zerstörten Entzündungszellen erzeugen hierbei Körpersignale, die wiederum dafür sorgen, dass das Gleichgewicht des Immunsystems wiederhergestellt wird.
- Wie bei einer herkömmlichen Impfung wird dadurch das Abwehrsystem "erzogen" und die fehlgesteuerte Entzündung herunterreguliert.
Das Endergebnis: Im Verlauf der Behandlungen erhole sich die Haut zunehmend bis hin zur vollständigen Gesundung.
Gut und teuer?
Die Therapie wird als nebenwirkungsfrei beschrieben, es würde lediglich ein leichtes Kribbeln und ggf. ein Wärmegefühl auftreten.
Der Behandlungszeitraum wird sehr unterschiedlich angegeben. So würden manche Betroffene bis zur Abheilung der Haut nur drei bis vier Zyklen benötigen (ein Zyklus entspricht einer Therapiewoche mit vier bis fünf Sitzungen), während andere zehn oder mehr bräuchten. Des Weiteren geben die Betreiber an, dass es im Einzelfall auch erforderlich sein könnte, eine Lichtimpfung zu wiederholen.
Ein teures Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten von 130 Euro pro Sitzung in der Regel selbst zu tragen sind.
Das sagen die Kritiker
Hauptkritikpunkt vieler Ärzte ist, dass trotz der langen Existenz dieses Verfahrens immer noch keine evidenzbasierten (beweisgestützten) Studien vorliegen würden, die eine objektive Bewertung der Wirksamkeit dieser Therapie zuließen. In diesem Zusammenhang betonen einige Kritiker vor allem die "nichtwissenschaftlichen Theorien" zum Wirkmechanismus der Lichtimpfung verbunden mit dem "Wecken falscher Hoffnungen" und "Geldabzockerei".
Bleibt also abzuwarten, ob irgendwann vielleicht doch noch die erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen dargelegt werden, die diesem oder ähnlichen Verfahren eine Daseinsberechtigung verschaffen würden.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF): S1-Leitlinie zur UV-Phototherapie und Photochemotherapie. Download: www.awmf.org, Zugriff Juni 2019.
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF): Leitlinie zur Therapie der Psoriasis vulgaris. Download: www.awmf.org, Zugriff Juni 2019.