Wenn ein Arzt die Kompressionsstrümpfe verschreibt, werden diese auch von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse zunächst die Kosten für zwei Paar Strümpfe pro Jahr, manchmal bei ärztlicher Begründung auch für vier Paar Strümpfe pro Jahr. Die Haltbarkeit der Strümpfe bei regelmäßigem Tragen beträgt etwa sechs Monate, so dass man mit zwei Paar pro Jahr hinkommen sollte.
Wer hat hier das Sagen? Doch der Arzt und dann die AOK, und doch nicht das Sanitätshaus? Danke
die gesetzlichen Krankenkassen (wie die AOK) übernehmen in der Regel alle sechs Monate die Kosten für ein neues Paar Kompressionsstrümpfe, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und ein entsprechendes Rezept ausgestellt wurde. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob privat zusätzlich Strümpfe gekauft wurden.
Zuständigkeiten:
Der Arzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und stellt das Rezept aus.
Die Krankenkasse legt fest, in welchen Abständen sie die Kosten übernimmt (meist alle sechs Monate).
Das Sanitätshaus führt die Verordnung aus, prüft aber auch die Erstattungsansprüche bei der Krankenkasse. Es kann eine Lieferung verweigern, wenn die Krankenkasse (noch) keine Übernahme bestätigt.
Das Sanitätshaus stützt sich bei Ihnen offenbar auf die Annahme, dass Sie erst ab Mai 2025 erneut Anspruch hätten, da die letzte kassenfinanzierte Versorgung im Mai 2024 erfolgte. Ein Rezept im November 2024 wäre also aus deren Sicht zu früh.
Kontaktieren Sie die AOK: Klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob das Rezept im November 2024 noch gültig ist. Falls die AOK zustimmt, muss das Sanitätshaus die Strümpfe liefern.
Viele Grüße, Dr. med. Jörg Zorn
Abgesehen davon, dein Sanitätshaus muss die Rezepte vor Ausführung ohnehin bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Wenn die das alles nicht wissen, oder wissen wollen, solltest du wirklich über ein anderes Sanitätshaus nachdenken.