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Immer wieder stellt sich die Frage, ob man vor der Injektion von Diabetesmedikamenten wie Insulin die Einstichstelle desinfizieren soll oder nicht. Wir haben uns für Sie auf die Suche nach einer Antwort gemacht:

Selbstinjektion ohne Desinfektion kein Problem

Viele Diabetiker verzichten darauf, die Haut vor einer solchen subkutanen Injektion mit Desinfektionsmitteln zu reinigen. Das ist nach Ansicht von Fachleuten völlig in Ordnung, wenn die Körperhygiene einwandfrei ist und die Injektion vom Betroffenen selbst durchgeführt wird. Zudem wird empfohlen, eine morgendliche Injektion nach dem Duschen durchzuführen, wenn die Haut frisch gereinigt ist. Bei weiteren Injektionen im Laufe des Tages sollte die Haut kurz vorher erneut gewaschen werden.

Desinfektion in Krankenhäusern und Pflegeheimen empfohlen

Für die Verabreichung von Spritzen in Kliniken, Arztpraxen oder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gelten andere Richtlinien: Hier sollte vor jeder Injektion eine alkoholische Hautdesinfektion durchgeführt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass in solchen Einrichtungen zum Teil problematische sogenannte "Krankenhauskeime" vorkommen, die zu schweren Infektionen führen können. Darüber hinaus kann bei den betroffenen Personen eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten bestehen, z.B. durch eine geschwächte Immunabwehr. In diesen Fällen muss besonders auf Hygiene geachtet werden. Denn die Desinfektion der Haut kann dazu beitragen, die gefährdeten Personen vor schweren Erkrankungen zu schützen.

Dabei ist darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel immer vollständig verdunstet und die Haut trocken ist, bevor die Spritze angesetzt wird. Wird dies nicht beachtet und in die noch feuchte, mit Desinfektionsmittel benetzte Haut gestochen, gelangt die alkoholische Flüssigkeit in das Gewebe und kann dort zu einer Entzündung führen. Eine Gewebeverhärtung kann die Folge sein.

Was sagt der Gesetzgeber?

Erstaunlicherweise gibt es keine allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema. In vielen Bundesländern ist jedoch in den Hygiene- und Infektionsverordnungen verankert, dass vor Eingriffen, bei denen die Haut verletzt wird, die Hände und die zu behandelnde Hautfläche gereinigt und desinfiziert werden müssen (Stand 2006).

Quellen:

  • Bedarf es einer Hautdesinfektion vor der subcutanen Insulininjektion? 2006. Herausgeber: Robert Koch-Institut. Online auf www.rki.de.
  • Trautmann M; Hygiene und Medizin 31(2006):239-240.

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Dr. med. Michaela Hilburger, Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

Haupt-Autorin
Dr. med. Michaela Hilburger
Fachärztin für Urologie / Medikamentöse Tumortherapie

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