Die Einnahmemenge und Anwendungshäufigkeit von Bimekizumab (Bimzelx®) hängt von der Art Ihrer Erkrankung ab: Je nachdem, ob Sie an Plaque-Psoriasis, Psoriasis-Arthritis oder axialer Spondyloarthritis leiden, gelten unterschiedliche Dosierungsschemata. Allen gemeinsam ist jedoch, dass das Medikament alle paar Wochen unter die Haut gespritzt werden muss.
Ob dies dauerhaft der Arzt übernimmt oder Sie zur selbstständigen Injektion geschult werden, ist individuell verschieden und wird mit Ihnen zu Beginn der Therapie in der Praxis besprochen.
Aber zurück zu den verschiedenen, krankheitsspezifischen Behandlungsregimen:
- Bei der plaqueförmigen (schuppenden) Psoriasis werden zwei Fertigspritzen des Medikaments mit je 160 mg Bimekizumab nacheinander unter die Haut gespritzt (insgesamt also 320 mg). Danach wird das Medikament alle paar Wochen erneut verabreicht: Der nächste Termin ist vier Wochen nach der ersten Spritze. Es folgen weitere Injektionen in der 8., 12. und 16. Woche nach der ersten Behandlung. Die danach folgenden weiteren Gaben finden alle acht Wochen statt. Falls Ihr Körpergewicht über 120 kg liegt, kann das 8-Wochen-Intervall eventuell auf vier Wochen verkürzt werden; dies wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen.
- Zur Therapie der Psoriasis-bedingten Gelenkentzündung (Arthritis) wird die Injektion einer Fertigspritze alle vier Wochen empfohlen.
- Liegt neben der Psoriasis-Arthritis aber zusätzlich eine mittelschwere bis schwere schuppende Psoriasis vor, wird dem oben genannten Behandlungsschema der Plaque-Psoriasis gefolgt (320 mg im Abstand von vier Wochen). Je nach Ausprägung der Gelenkbeschwerden kann die Injektionsdosis ggf. nach 16 Behandlungswochen von zwei auf eine Injektion alle vier Wochen reduziert werden.
- Bei axialer Spondyloarthritis beträgt die Dosierung eine Fertigspritze mit 160 mg Bimekizumab im Abstand von vier Wochen.
Quellen:
- Gelbe Liste (2023). Fachinformation: Bimzelx® 160 mg Injektionslösung im Fertigpen. Herausgeber: UCB Pharma GmbH. www.gelbe-liste.com.
- Bimzelx® (Bimekizumab). (2023). Herausgeber: European Medicines Agency. www.ema.europa.eu.