Als Differenzialdiagnosen bezeichnet man alle Erkrankungen bzw. Diagnosen, die neben der eigentlichen Verdachtsdiagnose als alternative Erklärungsmöglichkeit für die vorliegenden Symptome und Befunde in Frage kommen.
Kaum ein Krankheitsbild ist so exklusiv, dass der Arzt auf die Differenzialdiagnostik komplett verzichten könnte. Zumal deren Unterlassung auch medizinrechtlich relevant ist. Auf dem ärztlichen Befundschreiben werden die Differenzialdiagnosen unter dem Kürzel „DD“ aufgeführt.