Wenn sich bei einer Frau der Beckenboden senkt, dann macht sich das unangenehm bemerkbar. Oft reicht ein Beckenbodentraining aus, um die Probleme zu beseitigen. Wenn nicht, dann muss meist operiert werden. Die dabei in letzter Zeit oft eingesetzten synthetischen Netze scheinen die in sie gesetzten Hoffnungen aber nur unzlänglich zu erfüllen.
Oft die Spätfolge mehrerer Geburten
Gründe dafür, dass sich der Beckenboden senken kann, gibt es einige: Bindegewebsschwäche, starkes Übergewicht oder mehrere Geburten. Wenn das dann passiert, dann zeigt sich das durch ein Druckgefühl im Unterbauch, Urinverlust, Kreuz- und Rückenschmerzen, das Gefühl, einen Fremdkörper in der Scheide zu haben, oder Schmerzen beim Sex. Als Therapie steht in erster Linie ein gezieltes Beckbodentraining bereit, das die Muskulatur kräftigen soll.
Wenn das nicht funktioniert, dann braucht es in der Regel eine Operation. Bei dieser wird durch Eigengewebe eine verengte Scheide erzeugt. Oft setzen Chirurgen dabei ein synthetisches Netz ein, um die Operation abzusichern.
Netz-Implantate kritisch hinterfragen
Doch Prof. Werner Bader von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mahnt, dass diese Implantate zu häufig zu unkritisch von Ärzten verwendet würden. Bader sagt, dass Ergebnisse von Langzeitstudien die Erwartungen nicht erfüllt hätten. Zu oft würden die guten Erfolge direkt nach einer Operation durch später auftretende Komplikationen zunichte gemacht. Deshalb sollten sich Frauen vergewissern, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin nicht nur eine einzige Operationsmethode beherrsche, sondern mehrere Alternativen vorschlage.
Ab Aufnahme im Krankenhaus hatte ich nicht nur eine ganz falsche Hauptdiagnose, sondern zusätzlich noch, was ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, Nebendiagnosen ICD 10 Code Z 74.1 und R 26.3. Das würde bedeuten, dass ich einen Pflegegrad 2 wegen einer Immobilitätsstörung hätte haben müssen. Das aber lag genauso wenig vor, wie die falsche Hauptdiagnose, die das beschuldigte Krankenhaus mit allen Mitteln vertuschen will, indem die Aufklärung, die von drei Ärztinnen 1,15 Stunden lang stattgefunden haben soll, auf Basis des GYN 5 von Thieme Compliance (Senkung / Vorfall der Beckenorgane) vorgenommen wurde, da es zur Hysteropexy keinen Aufklärungsbogen gibt.
Nach den Vorgaben der Mitarbeiterin von Thieme Compliance wurde hier der Aufklärungsbogen ganz falsch angewendet, da diese Aufklärung nur nach einer Hysterektomie möglich gewesen wäre.
Die drei Ärztinnen hätten die "Hysteropexy-OP" unter Freitext Punkt 7 beschreiben müssen!
Die im Operationsbericht von der beklagten Ärztin beschriebene Operation ist wiederum nur nach einer Hysterektomie möglich. Hier wurde als Therapie eine hintere Scheidenplastik und eine Vaginaefixation angegeben. Bei der Vernehmung beim Landgericht hatte die Beklagte zu 2. ausgesagt, dass sie diese Operation so nicht durchgeführt haben will, da diese nur nach einer Hysterektomie möglich sei! Die Ärztin behauptete, sie hätte die Zervix mit dem BSC Mesh von AMI verwendet. Im OP-Bericht beschreibt sie, dass sie die Zervix mit einem Mersilene 2/0 und einem Vicryl rapid 3/0 verwendet haben will. Im Patientenpass, der mir nach der Operation ausgehändigt wurde, stand BSC Mesh PPO. Nach Herstellerangaben bedeutet das, dass hier ein ganz falsches Nahtmaterial verwendet wurde. PPO heißt: Polypropylenes Nahtmaterial der Stärke 0. Stattdessen wurde das Nahtmaterial der Firma Ethicon (J&J ) verwendet.
Daraufhin habe ich dem BfArM (Dr. Zündorf) von dieser "Konformität" berichtet und wollte wissen, ob das BfArM der Firma AMI eine Zulassung in Deutschland gegeben haben kann. Mir war vom damaligen Geschäftsführer von AMI, Herrn Ralf Markstahler, bekannt, dass das Mesh vom DQS TÜV-Süd in genau der vom Hersteller zusammengestellten Konformität in Deutschland so zugelassen worden war. Im Brief von AMI hatte der Geschäftsführer aufgeführt, dass es sich um zwei Produkte handeln soll, hier das PFR 5551 (Mesh ) und das IST 1011 i-Stitch Loading Unit mit dem Polypropylenen 0 (Nahtmaterial). Bei mir wurde laut OP-Bericht ganz klar ein "off label use" durch die Verwendung des falschen Nahtmaterials der Firma Ethicon verursacht! Das habe ich dem Amt für Medizinsicherheit in Dessau, einem Herrn Henning Richter, gemeldet, der sich mit der Firma AMI in Österreich in Verbindung gesetzt hat. Die Firma AMI Österreich bringt alle ihre Medizinprodukte in einer vom Hersteller eigens zusammengestellten "Konformität" auf den deutschen Markt. Das hat die Verantwortliche der Firma AMI so bestätigt. Im Schreiben an das Amt für Medizinsicherheit und im Schreiben des Geschäftsführers Ralf Marstahtler wird deutlich, dass diese Konformitäten zweier Medizinproduckte dem einen Zweck dienen, das ein Hochrisikoprodukt der Klasse 3 mit einem Nahtmaterial beim DQS TÜV-Süd als nicht implantierbares Medizinprodukt auf den deutschen Markt ohne Zulassung des BfArM von den Krankenhäusern verwendet wurde. Das haben der verantwortliche Herr Richter vom Landesamt für Medizinsicherheit und ich als Vorkommnis beim BfArM gemeldet. Seit April 2021 sind Konformitäten mit Hochrisikoprodukten in Deutschland nicht mehr zugelassen. Was erstaunlich ist, da die Firma AMI Österreich seit Februar 2022 an eine Firma in Schweden für 126.000.000 € durch einen Schweizer Investor verkauft wurde.
Ich möchte, dass, was mir passiert ist, nicht einfach als schicksalhafter Verlauf einer Krankenhausbehandlung abgehakt werden darf. Es geht um viel mehr, als uns lieb ist. Vor Gericht zu ziehen war ganz bestimmt richtig! Nur zu welchem Preis? Seit 2016 bin ich im Klageverfahren und habe mit dem Urteil am 23. 03. 2021 eindeutig verloren. Hier wurde gelogen, meine Unterschrift gefälscht. Drei Zeugen, die ich nie gesehen habe, wollen mich aufgeklärt haben.
Das interessante an dem Aufklärungsbogen war allerdings, dass das PDF das Datum 12/ 2015 hatte, wobei die angebliche Aufklärung im April 2015 stattgefunden haben soll. Auch hier habe ich die verantwortliche Firma Thieme Compliance, Frau Heike Steiner, kontaktiert. Frau Steiner schrieb in einer e-mail, dass es nicht möglich gewesen sei, anhand des Aufklärungsbogens GYN 5 mit der PDF 12/2015 bereits im April 2015 eine Aufklärung durchgeführt haben zu können, da diese Bogen erst Ende 2015 erstellt und 2016 im Programm aufgenommen wurden. Mit diesem Ergebnis werde ich hoffentlich beim OLG Naumburg Recht bekommen!
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von Ihnen eine Nachricht bekommen würde. Die Gerichtsverhandlung findet am 06. 06. 2023 um 10:00 Uhr im Saal 704/706 statt.