Es gibt eine Reihe von Situationen oder Vorerkrankungen, bei denen eine Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) nicht erlaubt ist.
Dazu gehören:
- mangelnde Verlässlichkeit des Patienten (Nur bei zuverlässiger Mithilfe und Durchhaltevermögen hat die Behandlung Aussicht auf Erfolg.)
- Behandlung mit Betablockern
- schweres Asthma, das therapeutisch nicht unter Kontrolle ist
- schwere andere Atemwegserkrankung mit verengten Atemwegen
- schwere Autoimmunerkrankung
- schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung
- aktive Krebserkrankung
Quellen:
- Allergieinformationsdienst: Spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung). Online unter www.allergieinformationsdienst.de (zuletzt aufgerufen am 22. Januar 2020).