Auch wenn eine Behandlung mit Cannabis (Dronabinol) meist gut vertragen wird, sind unerwünschte Begleiterscheinungen nicht gänzlich auszuschließen. Anders als bei so manch anderer medikamentösen Therapie sind neben körperlichen auch psychische Folgen möglich. Selten kann sich dies als Abhängigkeit oder „Cannabis-Psychose“ (schizophrene Psychose) bemerkbar machen.
Cannabis und Dronabinol-haltige Arzneimittel können unter bestimmten Umständen ärztlich verschrieben werden (mehr zu möglichen Indikationen lesen Sie hier). Falls Sie eine Behandlung mit Hanfblüten, Dronabinol-Tropfen und Co. wünschen, sollten Sie das Thema „Cannabis-Therapie“ zunächst bei Ihrem behandelnden Arzt ansprechen; hierbei ist es ratsam, sich an einen Mediziner zu wenden, der Ihre Krankengeschichte ausführlich kennt und die Notwendigkeit einer Behandlung mit Cannabis gut einschätzen kann.
Kann Cannabis gegen Schmerzen verschrieben werden? Und übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung? Antworten auf diese Fragen lesen Sie im folgenden Beitrag.
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