Kontraindikation bedeutet so viel wie Gegenanzeige oder freier übersetzt "Verbot". Der Begriff zeigt an, dass ein bestimmtes diagnostisches oder therapeutisches Verfahren nicht angewendet werden darf. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit Medikamenten verwendet. "Kontraindiziert bei" = darf nicht eingenommen werden bei ... Das Gegenteil ist die Indikation oder "indiziert".
Man unterscheidet zwischen der „absoluten“ und der „relativen“ Kontraindikation.
- Absolute Kontraindikation: Auf die geplante Maßnahme muss verzichtet werden, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen voraussichtlich gravierend wären.
- Relative Kontraindikation: Die geplante Maßnahme kann durchgeführt werden, wenn der erwartete Nutzen den zu befürchtenden Schaden aufwiegt. Es gilt also, die Relation von Nutzen und Risiko vorab gründlich abzuwägen.