Das sollen Sie sogar. Ein wichtiges Ziel der Behandlung des Fibromyalgiesyndroms (FSM) ist es, Sie im Berufsleben zu halten und Ihnen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Arbeiten mit und trotz Fibromyalgie
Gerade weil die Erkrankung nicht heilbar ist und in der Regel chronisch verläuft, ist es wichtig zu lernen, mit ihr zu leben und den Alltag trotz Fibromyalgie weiterhin aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch der Beruf, der für viele nicht nur reiner Broterwerb, sondern auch eine sinnvolle Beschäftigung ist, die uns Bestätigung und Anerkennung verschafft.
Die Fibromyalgie trifft oft Frauen mittleren Alters, die voll im Berufsleben stehen und noch viele Arbeitsjahre vor sich haben, die sie auch nutzen möchten. Daher ist es ein erklärtes Ziel aller an der Behandlung und Rehabilitation Beteiligten, sie wieder fit für den Job zu machen.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die immer individuell abgewogen und entschieden werden müssen. So spielen Schweregrad und Verlauf der Erkrankung eine Rolle und natürlich auch Ihr Beruf.
Mit Reha zurück in den Beruf
Grundsätzlich stehen Ihnen, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung bedroht ist, voll- oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen offen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wenn Ihnen eine berufliche Reha genehmigt wird, steht Ihnen ein Reha-Berater von der Deutschen Rentenversicherung zur Seite. Er informiert, berät und begleitet Sie und hilft Ihnen bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Je nach Ihrer persönlichen Situation ist es eventuell auch möglich, dass Sie zeitweise Stunden reduzieren, wenn Ihnen die Arbeit in Vollzeit zu anstrengend ist. Wenn Sie langfristig nicht mehr voll arbeiten können, steht Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zu. Das sollte allerdings nicht das primäre Ziel sein. Am besten ist es, wenn Sie den Weg zurück in Ihre normale Arbeit schaffen.
Arbeitsplatz anpassen
Wenn Ihnen manche Aufgaben oder Handgriffe ganz konkrete Schwierigkeiten bereiten, kann Ihr Arbeitsplatz unter Umständen so umgestaltet werden, dass Sie wieder besser zurechtkommen. Das kann bei einer Bürotätigkeit etwa der Bürostuhl oder die Tastatur des Computers sein, die entsprechend aufzurüsten sind. Das muss im Einzelfall mit dem Arbeitgeber besprochen und organisiert werden.
Sollten Sie einen Beruf ausüben, der längerfristig tatsächlich ungeeignet für Sie ist schwer mit der Erkrankung zu vereinbaren, könnte eine Umschulung für Sie in Frage kommen. Auch hier ist die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Im Dickicht der beruflichen Rehabilitation
Leider ist das Thema Teilhabe am Arbeitsleben bzw. berufliche Wiedereingliederung recht komplex und bürokratielastig. Informieren Sie sich daher gut, und holen Sie sich Hilfe. Sie können sich zunächst auch erst einmal an Ihren Arzt wenden, der Sie ggf. weitervermitteln kann. Außerdem finden Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga nützliche Tipps und weiterführende Informationen. Hier gibt es zudem Foren speziell zum Thema Arbeit und rheumatische Erkrankungen, bei dem sich Betroffene austauschen können. Vielleicht finden Sie hier die ein oder andere Anregung.
Die Fibromyalgie sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr Leben in Zukunft so zu gestalten, wie Sie es möchten, und auch Ihren Beruf weiterhin auszuüben. Möglichkeiten und Modelle gibt es genug. Lassen Sie sich beraten, was für Sie persönlich der beste Weg ist.
Wenn man schon die Rente hat, wird man von den Ärzten völlig abgeschrieben. Nach dem Motto: "Was wollen Sie denn, Sie sind ja schon in Rente".
Dass man aber auch dann noch leben will und ein Mindestmaß an Lebensqualität halten möchte, um den Alltag (Haushalt etc.) zu bewältigen, wird nicht gesehen. Es wird auch völlig ausgeblendet, dass FMS eine fortschreitende Erkrankung ist, wobei sich die Symptome weiter verschlimmern. Meine FMS habe ich schon seit meiner Jugend und diese ist in Etappen immer schlechter geworden (insbesondere durch Stress und Traumatisierungen).
Übrigens gab es bei mir keine Reha vor der Rente, da eine Genesung bei mir unwahrscheinlich erschien. Auch die Krankenkasse bewilligt mir keine medizinische Reha mehr.
Rente abgelehnt, Widerspruch, 2 Gutachter der DRV - voll arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Klage beim Sozialgericht eingereicht. Läuft seit Februar 2021.
Der VdK unterstützt seine Mitglieder auch mit Rechtsanwälten und Kostenübernahme für diese. Die Voraussetzungen, auch wenn noch keine Mitgliedschaft besteht, mit dem VdK klären. Die sind super!! Ansonsten Rechschutzversicherung prüfen und Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Ich empfehle aber VdK. EM-Rente ist aussichtsreicher bei psychischen Problemen. Aber wer nichts versucht, kann nicht gewinnen.
Damit ich nicht noch einmal das selbe schreiben muss, siehe bitte oben meinen Beitrag "Antrag Rente".