Die Länge der Arbeitsunfähigkeit nach einer Operation wegen Eierstockkrebs lässt sich nicht mit einem konkreten Wert beschreiben. Sie hängt vielmehr von Ihrer individuellen Situation und verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen zählen etwa Umfang und Verlauf der Operation, der anschließende Heilungsverlauf, Ihre körperliche, geistige und seelische Verfassung sowie die Art Ihrer beruflichen Tätigkeit. In den meisten Fällen liegt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit aber zwischen 2 und 8 Wochen nach dem stationären Aufenthalt.
Für die Dauer der Krankschreibung gibt es keine Vorschriften, sie ist Ermessenssache Ihres Arztes. Dieser wird sich an den medizinischen Befunden und an Ihrer subjektiven Einschätzung orientieren.
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Neustart kann auch stufenweise erfolgen
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit einer schrittweisen Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit, falls Sie sich dem beruflichen Alltag noch nicht voll gewachsen fühlen. Entweder Sie klären das selbst mit Ihrem Arbeitgeber. Oder Ihr Arzt kann eine stufenweise Wiedereingliederung in Abstimmung mit Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse festlegen. Ein gängiges, etwa auch nach einem Reha-Aufenthalt praktiziertes Modell sieht folgendermaßen aus: Die tägliche Arbeitszeit wird in einem Zeitraum von 4-6 Wochen von zunächst 2-4 Stunden auf 6 Stunden und schließlich auf die volle Stundendauer gesteigert.