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Welche Ursachen hat eine Fehlgeburt? Wie geht es danach weiter, wie stehen die Chancen bei der nächsten Schwangerschaft? In diesem Kapitel versuchen wir, alle wichtigen Fragen dazu zu beantworten.

Einführung

Was ist eine Fehlgeburt? 

Eine Fehlgeburt (Abort, Abgang) ist das spontane Ende einer Schwangerschaft zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind noch unter 500 Gramm wiegt und nicht lebensfähig ist. Als zeitliche Grenze wird dafür häufig die 24. Schwangerschaftswoche (SSW) angegeben.

Die Fehlgeburt ist die häufigste Schwangerschaftskomplikation. Die meisten Abgänge geschehen unbemerkt vor der 10. SSW. Bis zur 12. SSW gelten sie als Frühabort, danach als Spätabort. Die späten Fehlgeburten sind seltener, dafür aber besonders belastend für die Eltern, insbesondere für die Psyche der Mutter.

Für die Mehrzahl der Frauen bleibt es glücklicherweise bei einer einmaligen Fehlgeburt. Wird sie dagegen mehrfach erlitten, sollte eine umfassende Diagnostik erfolgen, um die Ursachen und eventuelle Vorbeugemaßnahmen, soweit möglich, aufzudecken.

Ursachen und Zeitpunkt

Was sind die Ursachen für eine Fehlgeburt?

Fehlgeburten sind, insbesondere wenn sie wiederholt auftreten, für die Paare und vor allem für die Frauen sehr belastend. Die Ursachen können die Mutter (und auch den Vater), das Kind sowie äußere Einflüsse betreffen und folglich ganz unterschiedlicher Natur sein. Leider bleiben sie häufig im Dunkeln.

Bei Frühaborten sind Chromosomenfehler die häufigste Ursache. Der Schwangerschaftsabbruch wirkt hier als natürlicher Schutzmechanismus. Desweiteren zählen u.a. Lage- und Formabweichungen der Gebärmutter, Infektionen, Gebärmutterhalsschwäche (Zervixinsuffizienz) und endokrine (hormonelle) oder metabolische (den Stoffwechsel betreffende) Erkrankungen zu den häufigeren Auslösefaktoren. Manche Gefahren lassen sich im Rahmen der regelmäßigen ärztlichen Betreuung im Vorfeld vermeiden bzw. aufdecken.

Zum Spektrum der möglichen Ursachen zählen u.a.:

  • genetische Ursachen, schwere Schäden im kindlichen Erbgut (50-60%)
  • Hormonstörungen (10-15%; z.B. Gelbkörperschwäche)
  • Gebärmutterhalsschwäche (8-15 %)
  • Störungen der Blutversorgung durch Plazenta oder Nabelschnur, Ablösung des Amnions vom Chorion (5-10 %)
  • (Scheiden-) Infektionen (3-5%; v.a. in der Frühschwangerschaft; z.B. mit Chlamydien)
  • Fehlbildungen und Verwachsungen der Gebärmutter (1-3%, z.B. Uterus-Septum)
  • höheres Alter der Schwangeren
  • Stress
  • Abstoßungsreaktionen des mütterlichen Körpers (Immunologische Sterilität)
  • Autoimmunerkrankungen
  • gutartige Knoten der Gebärmutter (Myome)
  • fruchtschädigende Medikamente
  • Genussgifte (Nikotin, Alkohol, Rauschgifte) und andere Schadstoffe
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
  • Unterfunktion der Schilddrüse (Hypothyreose)
  • Mangel an Folsäure
Wann kommt es zu einer Fehlgeburt?

Bei etwa 85% aller Fehlgeburten handelt es sich um Frühaborte. Sie erfolgen meist sehr früh, nämlich in den ersten drei Schwangerschaftswochen, und sind vor allem durch Fehlbildungen des Kindes bedingt. Dabei spielen u.a. Chromosomenschäden eine wichtige Rolle.

Die frühen Abgänge können demnach auch als eine Art „Notbremse“ interpretiert werden, mit der der Körper dafür sorgt, dass lebensunfähige Kinder gar nicht erst ausgetragen werden. Vor allem in der frühen Schwangerschaft lösen auch Infektionen Fehlgeburten aus, während sie in späteren Schwangerschaftsstadien zu Fehlbildungen des Ungeborenen führen (z.B. Röteln oder Toxoplasmose).

Nur 15% nach der 20. Schwangerschaftswoche

Die restlichen 15% der Fehlgeburten verteilen sich überwiegend auf die 13. bis 20. SSW und sind zu etwa zwei Dritteln auf eine Ursache bei der Schwangeren zurückzuführen. Beim verbleibenden Drittel bleiben die Gründe für den Spätabort im Verborgenen. Während Stress als ein Auslösefaktor gilt, haben mehrere Studien offenbar keinen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung der Frau und einer Fehlgeburt ergeben.

Anzeichen und Symptome

Was sind häufige Anzeichen einer Fehlgeburt?

Zu den typischen Symptomen einer Fehlgeburt gehören:

  • vaginale Blutungen (mittel bis stark, mit Abgang von Blutpfropfen und Gewebeanteilen)
  • ziehende, wehenähnliche Unterleibschmerzen
  • eventuell leichtes Fieber (bis 38 °C)
  • Abgang von Fruchtwasser (Spätabort)

Wenn Sie solche Anzeichen bemerken, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenklinik in Verbindung setzen.

Oft bleibt die Fehlgeburt unbemerkt

In den meisten Fällen wird eine Fehlgeburt gar nicht als solche wahrgenommen. Vielmehr wirkt der Abgang, der am häufigsten innerhalb der ersten 10 Schwangerschaftswochen erfolgt, für viele Frauen wie eine scheinbar verspätete und besonders starke Menstruation.

Bei einer Gebärmutterhalsschwäche kommt es typischerweise zu einer schmerz- und wehenlosen Fehlgeburt.

Nach der Fehlgeburt

Nach einer Fehlgeburt: Was soll ich tun? 

Der Verlust einer Schwangerschaft stellt für viele Paare eine traumatische Erfahrung dar. Nehmen Sie sich nach einer Fehlgeburt unbedingt Zeit, um sich davon nicht nur körperlich, sondern auch seelisch zu erholen.

Suchen Sie familiären und freundschaftlichen Beistand und nehmen Sie ggf. professionelle psychologische Hilfe oder Angebote der Selbsthilfe in Anspruch. Auch in Internetforen und Chatrooms können Sie Trost und Anregungen finden.

Trauern Sie bewusst (gemeinsam mit Ihrem Partner) und richten Sie dann den Blick wieder nach vorne, über das reine „Funktionieren“ im Alltag hinaus. Machen Sie sich auch klar, dass eine Fehlgeburt die häufigste Schwangerschaftskomplikation ist und sehr oft vorkommt, Sie also diesen Schicksalsschlag zumindest mit vielen anderen Menschen teilen.

Auf ein Neues

Dass darüber so wenig geredet wird, macht es – ähnlich wie bei anderen Tabuthemen auch – den Betroffenen sicher nicht leichter. Eine Fehlgeburt ist kein Makel, für den Sie sich zu schämen bräuchten. Es handelt sich auch nicht um ein Versagen Ihres Körpers, für das Sie sich rechtfertigen müssten – weder vor sich selbst, noch vor Ihrem nicht ins Leben gekommenen Kind oder vor irgendjemand anderem.

Auch wenn es Ihnen im Moment schwerfallen mag, hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken: Es gibt keinen Grund, den eigenen Kinderwunsch in Frage zu stellen und einer erneuten Schwangerschaft mit Ängsten zu begegnen.

Wartezeit, Risiko und andere Fragen

Kann ich trotz Fehlgeburt noch Kinder bekommen?

Ja, eine Fehlgeburt ist kein Grund, den eigenen Kinderwunsch aufzugeben. Hunderttausende von Frauen teilen Ihr Schicksal, und die meisten von ihnen sind anschließend in der Lage, eine Schwangerschaft normal auszutragen.

Selbst nach drei Fehlgeburten ist noch eine über 50%ige Chance auf eine gesunde Schwangerschaft im Anschluss gegeben – und das fast immer ohne spezielle Behandlungsmaßnahmen. Wenn Sie dann wieder schwanger geworden sind, sollten Sie auf außergewöhnliche Stressfaktoren (z.B. Umzug, Extremsportarten, abnorme Sexualpraktiken) lieber verzichten. Ansonsten dürften keine besonderen Einschränkungen gelten, außer Ihr Frauenarzt sieht das explizit anders.

Ist nach einer Fehlgeburt eine Wartezeit bis zur erneuten Schwangerschaft erforderlich?

Nach einer Fehlgeburt besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen in der Folgeschwangerschaft. Eine wenigstens dreimonatige Erholungsphase für die Gebärmutter erscheint angebracht, bevor es zu einer erneuten Schwangerschaft kommt.

Viele Frauen neigen allerdings dazu, noch wesentlich länger abzuwarten, um die Chancen für einen gesunden Schwangerschaftsverlauf zu erhöhen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt bisher eine Mindeswartezeit von sechs Monaten.

Demgegenüber ergab eine aktuelle schottische Studie, dass das Risiko für eine erneute Fehlgeburt um 34% stieg, wenn die Frauen länger als ein halbes Jahr mit dem Schwangerwerden abgewartet hatten. Die schottischen Autoren raten gesunden Frauen mit Kinderwunsch deshalb, die Verhütung nach einem Abort nicht allzu lange auszudehnen.

Ist nach einer Fehlgeburt das Risiko für eine weitere Fehlgeburt erhöht?

Statistisch gesehen: ja. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Fehlgeburt ist mit 12-24% nach einem Abort gegenüber einer unvorbelasteten Schwangerschaft (10-15%) erhöht. Nach zwei Aborten beträgt das Risiko 19-35% und nach drei Fehlgeburten 25-46%.

Allerdings stellen die Zahlen nur statistische Wahrscheinlichkeiten dar und berücksichtigen die Ursachen nicht. Wenn Sie bereits ein oder zwei Fehlgeburten erlitten haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr genetisches Risiko höher ist als das einer Frau, die noch nie ein Kind verloren hat.

Ist eine Fehlgeburt ein Risikofaktor für einen späteren Herzinfarkt?

Ja, das ergab kürzlich eine prospektive Studie mit über 11.000 Teilnehmerinnen. Demzufolge ist jede Fehlgeburt mit einem um den Faktor 2,32 erhöhten Herzinfarktrisiko verknüpft.

Besonders gefährdet (Faktor 5,06) sind Frauen, die drei oder mehr Fehlgeburten erlitten haben, was glücklicherweise selten vorkommt.

Dies bedeutet nicht, dass die Fehlgeburt für den Herzinfarkt verantwortlich ist. Vielmehr scheinen beide Ereignisse gemeinsame Ursachen zu haben. Die praktische Konsequenz lautet: Nach einer (wiederholten) Fehlgeburt sollten Sie und Ihr Arzt Ihrer Herzgesundheit unbedingt vermehrte Aufmerksamkeit widmen.

Wie häufig kommt es zu wiederholten Fehlgeburten?

Immerhin etwa 1 bis 2 von 100 Frauen mit Kinderwunsch (1-2%) sollen von der wiederholten (habituellen) Abortneigung betroffen sein. Dafür sind unterschiedliche Gründe und ein Zusammenwirken organischer, immunologischer und genetischer Faktoren verantwortlich.

Beim "habituellen Abort" kommt es zu mehreren Fehlgeburten in Folge. Vom primären Abort sprechen Mediziner, wenn bisher noch keine Schwangerschaft ausgetragen wurde, vom sekundären Abort bei mindestens einer erfolgreichen Schwangerschaft.

Organisatorisches und Rechtliches

Wann wird nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt Mutterschutz gewährt?

Fehlgeburt

Im Gegensatz zur Situation bei einer Totgeburt erhalten Sie nach einer Fehlgeburt leider weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld. Dennoch sollten Sie sich die notwendige Zeit nehmen, um das für viele Frauen traumatische Geschehen in Ruhe und mit der Unterstützung durch Familie, Freunde und ggf. darauf spezialisierte (Selbsthilfe-) Angebote aufarbeiten zu können.

Totgeburt

Nach einer Totgeburt haben Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Dessen Dauer hängt vom Tag der Entbindung und vom Geburtsgewicht des Kindes ab. Verpflichtend ist eine Pause von wenigstens zwei Wochen. Danach können Sie auf eigenen Wunsch und in Absprache mit Ihrem Arzt auch vorzeitig wieder die Arbeit aufnehmen.

Fehlgeburt: Muss das Kind bestattet werden?

Die Bestattungspflicht ist unabhängig von der Meldepflicht und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Als Grenzwert gilt üblicherweise ein Mindestgeburtsgewicht des verstorbenen Kindes von 500 g, in manchen Bundesländern auch 1.000 g.

Dennoch kann Ihnen die Bestattungszeremonie auch dann bei der Verlustbewältigung und Aufarbeitung der seelischen Belastung helfen, wenn Ihr Kind weniger wog als das gesetzlich definierte Grenzgewicht. Alternativ ist in diesem Fall aber auch eine kostenlose Bestattung durch die Klinik möglich.

Sie haben als Eltern in jedem Fall das Recht, Ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt übergeben zu bekommen – auch wenn es noch so klein ist –, um es selbst zu bestatten. Dies kann auch ohne ein Bestattungsunternehmen geschehen, dafür eventuell mit geistlich-seelsorgerischer Begleitung oder mit einem persönlichen Ritual.

Totgeburt: Wie kann ich Abschied nehmen?

Viele Paare können das traumatische Erlebnis einer späten Fehgeburt oder einer Totgeburt besser verarbeiten, wenn sie sich bewusst von ihrem Kind verabschieden. Sie nehmen das Kind noch einmal in den Arm und nehmen Fotos und Fußabdruck mit nach hause.

Durch Namensgebung, Segnung und Bestattung (die je nach Größe des Kindes auch gesetzlich vorgeschrieben ist) erhält das totgeborene Kind einen würdigen Platz in der Familie. Auch wenn Verdrängung eine naheliegende – und in unserer Gesellschaft durch Tabuisierung leider begünstigte – Reaktion ist, kann ein offener Umgang mit der schmerzhaften Situation normalerweise besser dabei helfen, die Trauer zu lindern und eine längerfristige seelische Beeinträchtigung zu vermeiden.

Das gilt auch für vorhandene Geschwister: Sprechen Sie mit Ihren Kindern in angemessener Weise über das Geschehen und gehen Sie offen und liebevoll auf ihre Fragen ein.

Wie erfolgt die Bestattung nach einer Totgeburt?

Im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes wird geregelt, wann eine Bestattungspflicht besteht. In Berlin ist das beispielsweise der Fall, wenn das Baby tot geboren wurde und über 1.000 g wog. Üblicherweise liegt die Gewichtsgrenze bei 500 g.

Die Beisetzung kann anonym erfolgen und von einem städtischen oder privaten Bestattungsdienst oder auch von Ihnen selbst durchgeführt werden, sofern dies gesetzestreu „hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" geschieht.

Sollten die Ärzte und andere Klinikmitarbeiter Ihre Fragen zum angemessenen Vorgehen nicht beantworten können, mag es hilfreich für Sie sein, sich an die Klinikseelsorge zu wenden. Die Kirchenmitgliedschaft ist für ein Beratungsgespräch in der Regel nicht nötig.

Formen der Fehlgeburt und Fachbegriffe

Was bedeuten die verschiedenen Bezeichnungen einer Fehlgeburt? 

Eine Fehlgeburt wird mit verschiedenen Begrifflichkeiten medizinisch genauer charakterisiert. Hier die Bedeutung einiger der wichtigsten Bezeichnungen:

  • Frühe Fehlgeburt: Verlust des Kindes vor der 12. Schwangerschaftswoche
  • Späte Fehlgeburt: Verlust des Kindes zwischen der 12. und 20. Schwangerschaftswoche
  • Spontane Fehlgeburt: Verlust des Kindes ohne instrumentellen Eingriff
  • Künstliche Fehlgeburt: Künstlich eingeleiteter Schwangerschaftsabbruch
  • Therapeutische Fehlgeburt: Entfernung des Feten, um das Leben oder die Gesundheit der Frau zu retten
  • Drohende Fehlgeburt: Blutungen oder krampfartige Schmerzen in den ersten 20 Schwangerschaftswochen als Hinweis auf eine Gefährdung des Kindes
  • Unvermeidliche Fehlgeburt: Unerträgliche Schmerzen oder Blutungen und Öffnung des Muttermundes als Zeichen für den unausweichlichen Abgang der Frucht
  • Unvollständige Fehlgeburt: Ausstoßung eines Teils des Gebärmutterinhalts oder Blasensprung
  • Vollständige Fehlgeburt: Ausstoßung des gesamten Gebärmutterinhalts
  • Häufige Fehlgeburt (habitueller Abort): Drei oder mehr aufeinanderfolgende Fehlgeburten
  • Verhaltene Fehlgeburt: Zurückhalten des abgestorbenen Fetus in der Gebärmutter über einen mindestens vierwöchigen Zeitraum
  • Septische Fehlgeburt: Infektion des Gebärmutterinhalts vor, während oder nach einer Fehlgeburt

Was ist eine stumme Fehlgeburt? 

Eine stumme Fehlgeburt wird von der schwangeren Frau nicht als Abort, sondern allenfalls als besonders schmerzhafte und ggf. verspätete Menstruation erlebt. Schätzungen zufolge endet mindestens jede dritte bis zweite (unbemerkte) Schwangerschaft auf diese Weise, die dann oft als Zyklusstörung interpretiert wird.

Begriffsklärung: Abort

Was ist ein Abort?

Der Begriff Abort bezeichnet sowohl eine (spontane) Fehlgeburt als auch eine vorsätzliche frühzeitige Beendigung der Schwangerschaft mithilfe medikamentöser, chemischer oder anderer Mittel (Abortus artificialis, Schwangerschaftsabbruch). Unterschieden wird in Früh- (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und Spätabort (danach und bis zu einem Geburtsgewicht von 500 g).

  • Abortus completus: "Abortus completus" bedeutet vollständige Fehlgeburt. Im Gegensatz zum "Abortus incompletus" ist also die ganze Frucht abgegangen.
  • Abortus imminens: Abortus imminens ist der medizinische Fachbegriff für eine drohende Fehlgeburt. Oft kündigt die sich mit einer leichten Blutung aus dem (noch) fast geschlossenen Muttermund an. Aber Vorsicht: Nicht jede Blutung in der Schwangerschaft ist gleichbedeutend mit einer Fehlgeburt.
  • Abortus incipiens: Das ist der medizinische Fachbegriff für ein bestimmtes Stadium einer Fehlgeburt. Der Muttermund ist hier bereits geöffnet und die Blutung wird stärker. Auch Schmerzen können in diesem Stadium auftreten. Ärzte verwenden den Begriff Abortus incipiens, wenn die Fehlgeburt zwar noch nicht stattgefunden hat, aber nicht mehr aufgehalten werden kann. Demgegenüber steht der Abortus imminens, bei dem die Fehlgeburt droht, aber manchmal noch zu verhindern ist.
  • Abortus incompletus: Ein Abortus incompletus ist eine unvollständige Fehlgeburt, bei der sich Reste der Leibesfrucht oder des Mutterkuchens noch in der Gebärmutter befinden.
  • Frühabort: Frühabort werden alle Aborte (Fehlgeburten) bis zur 12. Schwangerschaftswoche genannt.
  • Spätabort: Spätabort werden alle Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche genannt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Spontanabort und einem habituellen Abort?

Spontanabort

Kommt es zum Verlust der Leibesfrucht ohne jegliche Einflussnahme von außen, spricht man von einem Spontanabort. Im Gegensatz dazu wird bei einem "induzierten Abort" der Schwangerschaftsabbruch mit Hilfe medikamentöser oder mechanischer Mittel gezielt vorgenommen.

Habitueller Abort

Die WHO definiert den wiederholten Spontan-Abort bzw. habituellen Abort so: „drei und mehr konsekutive (= aufeinanderfolgende) Fehlgeburten vor der 20. Schwangerschaftswoche“.

Andere Autoren befürworten dagegen auch den Einschluss von Frauen mit nur zwei aufeinander folgenden Spontanaborten, auch wenn in diesen Fällen das Risiko einer erneuten Fehlgeburt möglicherweise nur geringfügig erhöht ist.

Praktische Relevanz hat diese Unterscheidung für die Frage, wann eine umfangreichere Diagnostik sinnvoll erscheint. Leider bleibt die Ursache und damit die Voraussetzung für eine erfolgversprechende Behandlung in vier von zehn Fällen im Dunkeln. Dadurch werden die psychisch ohnehin sehr belastenden Fehlgeburten besonders frustrierend erlebt. In der Folge kommt es bei einem Drittel der Frauen zu einer echten Depression und bei einem Fünftel zu Angstzuständen.

Was ist ein verhaltener Abort?

Bei einem verhaltenen Abort ("missed abortion") erfolgt weder eine Blutung noch ein Abgang von Gewebe, vielmehr verbleibt der abgestorbene Fetus in der Gebärmutter.

Der Fruchttod ist dann nur durch die fehlenden Vitalitätszeichen (Herzaktionen, Kindsbewegungen) von außen erkennbar.

Was ist ein Abortus incipiens?

Abortus incipiens ist der medizinische Fachbegriff für ein bestimmtes Stadium einer Fehlgeburt. Der Muttermund ist hier bereits geöffnet und die Blutung wird stärker. Auch Schmerzen können in diesem Stadium auftreten.

Ärzte verwenden den Begriff Abortus incipiens, wenn die Fehlgeburt zwar noch nicht stattgefunden hat, aber nicht mehr aufgehalten werden kann. Demgegenüber steht der Abortus imminens, bei dem die Fehlgeburt droht, aber manchmal noch zu verhindern ist.

Was bedeuten die Begriffe Abortivei und Molenschwangerschaft ?

Abortivei

Vom Abortivei sprechen Mediziner, wenn sich aus der befruchteten Eizelle zwar ein (bedingt) entwicklungsfähiger Mutterkuchen entwickelt, der Embryo aber bereits frühzeitig abstirbt und meist innerhalb der ersten acht Schwangerschaftswochen ausgestoßen wird.

Beim Krankheitsbild des habituellen Aborts werden solche embyronalen Schwangerschaftsverluste von sogenannten fetalen Aborten unterschieden, bei denen zuvor schon die Herzaktion des Kindes im Ultraschall dargestellt werden konnte oder der Fetus anschließend durch eine Gewebeuntersuchung (histologisch) nachgewiesen wurde.

Molenschwangerschaft

Als Molenschwangerschaft wird eine Schwangerschaft mit einem Abortivei bezeichnet.

Wie wird eine Totgeburt von einer Fehlgeburt unterschieden? 

Für das Jahr 2009 weist das Statistisches Bundesamt 2.338 Totgeborene in Deutschland aus. Von einer Totgeburt spricht man, wenn ein mindestens 500 g schweres Kind ohne nachweisbare Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur oder Lungenatmung) auf die Welt kommt.

Ist ihr Gewicht niedriger, so handelt es sich um eine Fehlgeburt, weil die Leibesfrucht als noch nicht lebensfähig betrachtet wird. Im Gegensatz zu Totgeburten unterliegen Fehlgeburten nicht der standesamtlichen Meldepflicht und bleiben damit in der Geburtenstatistik außen vor.

Der Grenzwert für das Geburtsgewicht wurde im Jahr 1994 halbiert. Zuvor hatte er noch 1.000 g betragen. Bis 1979 galt die Körperlänge als Unterscheidungsmerkmal. Totgeborene unter 35 cm Körperlänge galten damals noch als Fehlgeburten.

Gesetzliche Regelung

Wie ist eine Totgeburt gesetzlich geregelt?

Die Begrifflichkeit wird im deutschen Personenstandsgesetz geregelt, das eine standesamtliche Meldepflicht und die Ausstellung einer Geburtsurkunde und eines Totenscheins vorsieht. Die Eltern haben das Recht, Ihrem Kind einen Namen (mit dem Familiennamen der Mutter oder des Vaters) zu geben. Die Anzeigenpflicht ist nicht gleich bedeutend mit der Bestattungspflicht, die auf Landesebene durch meist ähnliche Bestattungsgesetze geregelt wird.

Wie werden Lebendgeborene gesetzlich definiert?

Die Unterscheidung zwischen Lebend- und Totgeborenen ist in der „Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes“ (PStV) gesetzlich geregelt. Dort wird definiert, dass Lebendgeborene Kinder sind, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

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Kommentare: Archiv

Fehlgeburt
Sonntag, den 01. September 2019 um 20:59 Uhr, maja
Ich finde, es wird zu selten thematisiert, dass eine Fehlgeburt ein natürlicher Prozess ist. Die "Natur" weiß, warum. Es ist dann irgendwas nicht in Ordnung mit dem Baby.
 
an mira
Mittwoch, den 02. Dezember 2015 um 12:29 Uhr, maria
ja, unbedingt zum arzt
 
Schwangerschaft/ Abgang
Montag, den 02. November 2015 um 01:08 Uhr, Mira
Ich bin im 2. Monat schwanger, habe heute starke Blutungen gehabt! Habe meinen Hund hochgehoben und es ist Blut geflossen, als hätte ich mir in die Hosen gemacht! Bin dann auf Toilette und es kamen wie Gewebestücke und dann war alles wieder ok, sollte ich ins kh fahren?! Eure Meinung bitte

Autor unseres Artikels
 
Dr. Hubertus Glaser, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

Dr. Hubertus Glaser
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

    Studium:
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Medizinischer Chefredakteur im wissenschaftlichen Springer-Verlag
  • freiberuflich als Entwickler, Berater und Publizist

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des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

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Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

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